Dies ist eine Diskussion zu Betontreppe nicht in DIN-Norm innerhalb des Forums Baurecht
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| Müsste die Treppe vom Bauträger erneuert oder so "repariert" werden, das diese dann in der Din norm wäre? Oder gilt die Norm erst nach der kompletten Vertigstellung? Gruß Tutzi |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm Zitat:
Interessant wäre hier der genaue Wortlaut des Vertrags. Wurde über die Art der Auflage etwas vereinbart? Wie groß ist die Differenz der einzelnne Stufen? Welcher Belag ist vorgesehen? Du schreibst: Zb. wäre die max. Steighöhe über 20cm. Lässt sich dies in den angrenzenden Stufen ober- und unterhalb ausgleichen? Vermutlich ist hier die Einschaltung eines Sachverständigen erforderlich. lg Carsten |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm DieTreppenstufen, die über die max. Steigung sind, wäre jewals die letzte Treppenstufe. Im Vertrag Stände nur, das der Belag in eigenhand gemacht werden soll Gruß Turzi |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm Zitat:
![]() Wie äußert sich denn der ausführende Betrieb dazu? |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm Das wird sich morgen zeigen, da dann die Abnahme des Hauses wäre. Von daher würde es Person B interessieren, ob Person B dem Bauträger C Geld dafür einbehalten dürfte. Gruß Tutzi Geändert von Tutzi776 (25.02.2011 um 11:18 Uhr). |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm |
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| AW: Betontreppe nicht in DIN-Norm Zitat:
Denn nach der letzten Stufe kommt ja auch noch ein Estrich oder ähnliches. Deswegen ist es eigentlich üblich, daß man auch im Rohbau etwa gleiche Stufenhöhe hat. Auf der Treppe werden die Stufen noch aufgelegt und auf die angrenzende Decke kommt der Estrich. Dann ist alles wieder ausgeglichen. Allerdings ist die Konstruktion mit Bauträger und Teile des Werkes selbst machen die denkbar schlechteste Konstruktion und immer streitanfällig. Schon die Lösung mir Bauträger würde ich meiden. pauline PS 2 cm sollten im Rohbau keinen Streit auslösen. Das ist fast noch normale Toleranz. Zumindest aus der Sicht des Bauträgers. |
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