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Beitragsbescheid zur Wasserversorgung

Dies ist eine Diskussion zu Beitragsbescheid zur Wasserversorgung innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 18:37
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Beitragsbescheid zur Wasserversorgung

Hallo,

Bin neu hier und habe vorher immer viel mitgelesen und nun doch mal eine Frage, welche ich mir nicht selbst beantworten konnte.

Nehmen wir an die Person X hat den Bescheid zur Wasserversorgung bekommen.

X hat das Grundstück mit Altbestand erworben. Das alte Haus war von 1970 und wurde abgerissen. Sein Haus wurde dann im Oktober letzten Jahres fertiggestellt. Es waren keinerlei neue Kanalarbeiten fällig. Es wurde alles an den alten Kanälen angeschlossen.

Nach Gründlichem durchlesen der BGS/WAS bin ich etwas verwirrt.

Als Grundlage der Berechnung hat er folgendes erhalten:

Grundstücksgröße (828m²) * Geschossflächenzahl (0,5) = zulässige Geschossfläche (414,00 m²) ./. Altbestand ( 78,05 m²) = 335,95 m²

Weiterhin steht im § 6 Beitragssatz vom 22.11.2010
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 2,44. €
b) pro m² Geschossfläche 8,12 €.
(2) Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinne von § 3 WAS
in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung
für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen
a) pro m² Grundstücksfläche 1,76 €
b) pro m² Geschossfläche 5,18 €.
(3) In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag:
a) pro m² Grundstücksfläche 0,68 €
b) pro m² Geschossfläche 2,94 €.




Bei X wurde jedoch mit 7,99 € gerechnet, was den Beitragssatz der Satzung vom 01.12.2009 entsprichtich. der Bau wurde im Oktober letzten Jahres Fertiggestellt.

Sollte bei X nicht Absatz 2 wenn nicht sogar Absatz 3 gültig sein?





Hier noch die Daten der Satzung vom letzten Jahr.

§ 6 Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 2,39 Euro
b) pro m² Geschossfläche 7,99 Euro.
(2) Bei einem Grundstück, für das vor dem 01.01.1997 eine Beitragsschuld entstanden ist
und für das eine Kostenerstattung für den gesamten Grundstücksanschluss geleistet worden
ist und bei dem im Falle der Schaffung zusätzlicher Geschossflächen kein weiterer
Grundstücksanschluss verlegt werden muss oder die Kosten für einen weiteren Grundstücksanschluss
im Wege der Sondervereinbarung vollständig vom Eigentümer getragen
werden, beträgt der Beitrag in den Fällen der Nacherhebung
a) pro m² Grundstücksfläche 1,71 Euro
b) pro m² Geschossfläche 5,04 Euro
(3) Bei einem unbebauten Grundstück, für das vor dem 01.01.1997 ein Beitrag, jedoch
keine Kostenerstattung geleistet worden ist, wird neben dem Kostenerstattungsanspruch
aus § 8 für die nicht von der Nacherhebung erfassten Grundstücks- und Geschossflächen
ein zusätzlicher Beitrag wie folgt erhoben:
a) pro m² Grundstücksfläche 0,68 Euro
b) pro m² Geschossfläche 2,95 Euro


Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten

Geändert von ole#11 (28.11.2011 um 15:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 08:20
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AW: Beitragsbescheid zur Wasserversorgung

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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 15:06
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AW: Beitragsbescheid zur Wasserversorgung

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Alt 28.11.2011, 16:10
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AW: Beitragsbescheid zur Wasserversorgung

Es wurde die Satzung der Bescheiderstellung zugrunde gelegt, die zum Zeitpunkt der Baufertigstellung gültig war. Also die Satzung vom 01.12.2009.

Die Abs. 2 und 3 gelten m.E. nicht, sondern es wurde korrekterweise der Differenzbetrag zwischen GFZ-Altbestand und GFZ-Neubau abgerechnet, da es um neu entstandene Nutzungszahlen (GFZ) handelt.

Denn es heißt:

Zitat:
Abs. 2 - (...) in den Fällen der Nacherhebung (...)

Abs. 3 - (...) In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung (...)

Und durch den Abriß und den Neubau handelt es sich nicht mehr um die bauliche Erweitung eines Bestandes und somit eine Nacherhebung. Gleiches gilt für Abs. 3, da es sich um eine neue Baumaßnahme handelt.

Im Zweifelsfall Widerspruch einlegen und rechtlich versierten Beistand einbinden.
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