Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungszeit von Bauanträgen innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| gibt es eine Regel über die Bearbeitungszeit von Bauanträgen? Oder die Möglichkeit sich über die Majestäten vom Bauamt wirksam zu beschweren? Bis denne! |
| |||
| In welchem Bundesland wurde der Bauantrag gestellt? Nach einigen Landesbauordnungen gilt nach erfolgter Einreichung des Bauantrags und Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist bei Untätigkeit der Behörde die Genehmigung als erteilt. Hinsichtlich einer Beschwerdemöglichkeit hängt es auch wieder davon ab, wo gebaut wird. Die Baugenehmigung wurde entweder bei der Gemeinde oder direkt je nach Landesbauordnung bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Es ist auch wichtig, bei welcher Stelle es nicht weiter geht. Hat zB die Gemeinde den Bauantrag nicht weitergereicht. Grds. gilt Gemeinde - Landkreis - Bezirksregierung - Fachministerium. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bearbeitungszeit Grundbuchamt München | Immobilienrecht | 26.10.2007 13:56 |
| Bearbeitungszeit endet an Feiertag | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 08.05.2007 14:03 |
| Rente - Bearbeitungszeit und Ungereimtheiten | Sozialrecht | 20.01.2006 17:18 |
| Garantiefall-Wie lange muss man dem Händler Bearbeitungszeit einräumen? | Verbraucherrecht | 26.06.2005 20:25 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios