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Bearbeitungszeit von Bauanträgen

Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungszeit von Bauanträgen innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 09.04.2003, 10:59
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Angry Bearbeitungszeit von Bauanträgen

Hallo Leute,
gibt es eine Regel über die Bearbeitungszeit von Bauanträgen? Oder die Möglichkeit sich über die Majestäten vom Bauamt wirksam zu beschweren?

Bis denne!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2003, 22:45
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In welchem Bundesland wurde der Bauantrag gestellt?

Nach einigen Landesbauordnungen gilt nach erfolgter Einreichung des Bauantrags und Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist bei Untätigkeit der Behörde die Genehmigung als erteilt.

Hinsichtlich einer Beschwerdemöglichkeit hängt es auch wieder davon ab, wo gebaut wird. Die Baugenehmigung wurde entweder bei der Gemeinde oder direkt je nach Landesbauordnung bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Es ist auch wichtig, bei welcher Stelle es nicht weiter geht. Hat zB die Gemeinde den Bauantrag nicht weitergereicht. Grds. gilt Gemeinde - Landkreis - Bezirksregierung - Fachministerium.
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