Dies ist eine Diskussion zu Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Die Behörde teilt dem Fragesteller mit, dass sie die Frage wohl abschlägig bescheiden werde und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Daraufin ergänzt der Fragesteller seine Bauvoranfrage dahingehend, dass er unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Frage nach der Zulässigkeit von zwei Spielhallen nun hilfsweise anfragt, ob für den Fall, dass eine Zulässigkeit von zwei Spielhallen nicht gegeben sei, jedenfalls eine Spielhalle zulässig wäre. Daraufhin erteilt die Behörde dem Fragesteller einen positiven Bauvorbescheid für eine Spielhalle. Die noch immer im Raum stehende Anfrage hinsichtlich der Zulässigkeit von zwei Spielhallen lässt die Behörde in diesem Bescheid allerdings völlig unbeantwortet. Da seit der Einreichung der Hauptanfrage nach zwei Spielhallen inzwischen mehr als vier Monate vergangen sind und die entsprechende LBO eine Genehmigungsfiktion vorsieht, für den Fall, dass die Bauvoranfrage nicht innerhalb von drei Monaten beschieden worden ist, stellt sich die Frage, ob vorliegend die Genehmigungsfiktion für die angefragten zwei Spielhallen eingetreten ist. Hätte die Behörde sich in dem Bauvorbescheid nicht zunächst mit der "Hauptfrage" nach zwei Spielhallen auseinandersetzen müssen und erst nach deren abschlägiger Beantwortung die Frage nach einer Spielhalle beantworten dürfen? Es ist wohl offensichtlich, dass die Behörde übersehen hat, dass die Frage nach nur einer Spielhalle nur hilfsweise gestellt wurde und hauptsächlich noch immer zwei Spielhallen angefragt sind. Allerdings ist die Formulierung der Fragen durch den Antragsteller ("hilfsweise, für den Fall, dass zwei Spielhallen nicht zulässig wären") so eindeutig, dass die Behörde dies hätte sehen müssen. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Zitat:
Das dann später noch einmal eine Anfrage bzw. ein Antrag mit zwei Spielhallen kommt und hilfsweise eine zu Genehmigen kann hier glaube ich nicht dazu führen dass dann die zwei durch fiktion genehmigt werden. Denn die Behörde hat sich ja schon verbindlich dazu geäußert dass zwei Hallen unzulässig sind. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Da liegt offenbar ein Missverständnis vor: Die Anfrage bezüglich der zwei Spielhallen wurde gerade nicht negativ beantwortet. Es wurde lediglich von der Behörde mitgeteilt, dass man beabsichtige, die Bauvoranfrage negativ zu beantworten. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? M.W. geht eine Voranfrage (genau wie eine Bauantrag) immer nur für ein Bauvorhaben. Nicht nach dem Motte: "Behörde guck mal, ich habe hier zwei Vorschläge, such dir einen aus!" |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Zitat:
Im übrigen kann der Vorwurf "Behörde guck mal, ich habe hier zwei Vorschläge, such Dir einen aus!" hier nicht greifen, da ja die zweite Anfrage hinsichtlich der einen Spielhalle ausdrücklich nur hilfsweise gestellt wurde. Durch diese Fragestellung wird der Behörde unmissverständlich mitgeteilt, dass man vorrangig zwei Spielhallen bewilligt haben möchte und nur wenn das nicht geht, eine Spielhalle. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Google mal in der Bauordnung deines Bundeslandes nach dem Begriff "Einvernehmensfiktion". Sollte mich sehr wundern, wenn du fündig wirst. Es wird eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid erteilt, in dem drin steht, was genehmigt wird. Alles, was dort nicht genannt wird, ist auch nicht genehmigt worden.
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Die betreffende Landesbauordnung sieht ausdrücklich diese Einvernehmesfiktion vor, wenn innerhalb von drei Monaten keine Bescheidung durch die Behörde erfolgt ist. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? In welchem Bundesland spielt der Fall?
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? In S.-H. § 66 LBO i.V.m. § 69 Abs. 6, Abs. 9 LBO |
| |||
| AW: Bauvorbescheid Einvernehmensfiktion? Ich denke schon, dass man davon ausgehen kann, dass der Bauvorbescheid für zwei Spielhallen als erteilt gelten muss. Was bringt dem Antragsteller das aber unter dem Strich? Er wird nun mit dem fiktiven Bauvorbescheid in der Tasche einen Bauantrag für zwei Spielhallen stellen. Die Baugnehmigungsbehörde wird sagen, hoppla, der hat ja fiktiv einen Bauvorbescheid bekommen für ein Vorhaben, was gar nicht zulässig ist. Dann nehmen wir den rechtswidrigen Bauvorbescheid mal lieber zurück und lehnen den Bauantrag ab. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bauvorbescheid nach §34 | Baurecht | 02.01.2007 13:28 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios