Dies ist eine Diskussion zu Bauträger insolvent - Erbpacht - kosten für Vermessung innerhalb des Forums Baurecht
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| Bauträger insolvent - Erbpacht - kosten für Vermessung ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Sachverhalt: Eine Firma A errichtet als Bauträger auf einem Erbpacht-Grundstück X Einfamilienhäuser und verkauft diese für einen Betrag Y an verschiedene Personen. Wärend der Fertigstellung des letzten Hauses meldet der Bauträger insolvenz an. Der Bau des letzten Hauses wird privat vollendet und nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Fertigstellung der gemeinschaftlichen Straße. Im Anschluss werden von Firma B die Vermessungsarbeiten durchgeführt, welche aufgrund der fehlenden Straße nicht früher durchgeführt werden konnten. Firma B stellt nun die Rechnung über die Vermessung anteilig an die neuen Eigentümer der Häuser sowie für die Gemeinschaftsflächen (Straße) an den Erbpachtgeber. Die Frage lautet, ob dies rechtmäßig wäre oder ob Firma B sich zur Begleichung der Kosten a) an den Insolvenzverwalter von Firma A b) ausschließlich an den Erpachtgeber wenden müsste. Sofern dies in Abhängigkeit vom Kaufvertrag stehen würde: Auf welche Klausel/Beschreibung müsste hier geachtet werden? Ich freue mich auf eure Einschätzungen! |
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| AW: Bauträger insolvent - Erbpacht - kosten für Vermessung Bei der insolventen Firma ist nichts zu holen. Sonst wäre sie ja nicht insolvent. Also zahlt die wenigen 100€ und ihr habt keinen weiteren Streit und die Vermesser auch keinen. Wer will kann sich ja das Geld selbst vom Insolvenzverwalter holen. pauline |
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