Dies ist eine Diskussion zu Bauträger hat keinen §34c innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bauträger hat keinen §34c Zur Situation : Ein Bauträger übt ein klassiches Bauträgergeschäft aus - zu seinem Leistungsbild gehöhren z.B. folgende Leistungen : 1. Verkauf von projektierten Wohnungen mit einem Zahlungsplan gemäß der MaBV. 2. Bauen auf fremden Grunstücken mit fremden Geld gegen Zahlungsplan in Anlehnung an die MaBV. 3. Vermietungen von Wohnungen, welche verwaltet werden. usw. Meine Frage : Was ist, wenn dieser Bauträger aber nicht im Besitz einer Gewerbeanmeldung nach §34c ist ? Das Unternehmen ist eine Einzelperson, keine GmbH. Diese Einzelperson hat lediglich einen Gewerbeschein angemeldet - für 15 uro bei der zuständigen Stadtverwaltung. Welche Konsequenzen hat ein solches vorsätzliches Verhalten ? Vorsätzlich aus dem Grunde, da der Unternehmer mehrmals auf die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung nach dem §34c angesprochen wurde. Gibt es dazu Urteile oder Rechtsprechungen, die eine Tendenz erkennen lassen, oder ist es hier, seitens der Stadtverwaltung, mir einem Bußgeld getan ? LG Andreas Woog |
| |||
| AW: Bauträger hat keinen §34c Die Konsequenzen scheinen mir durch § 144 (ins. Abs. 5) GewO umschrieben zu werden, also wäre wohl ein Bußgeld fällig. Andere Sanktionen sehe ich nicht. Urteile zur Bemessung der Höhe des Bußgledes konkret in diesem Fall habe ich nicht gefunden. |
| |||
| AW: Bauträger hat keinen §34c In meinem Buch hat der § 144 GewO keinen Absatz 5. Immerhin wird für den geschilderten Fall eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro angedroht, § 144 Abs. 4 GewO i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1 lit. i GewO. Weiterhin muss der Betrieb des Gewerbes nach § 15 Abs. 2 GewO untersagt werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Insolventer Bauträger | Insolvenzrecht | 25.12.2009 22:27 |
| Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich? | Immobilienrecht | 19.10.2009 11:57 |
| §34c Gewerbeordnung - Studentische Hilfskraft | Gewerberecht | 23.04.2007 13:23 |
| Frage Eigentumswohnung / Bauträger | Bürgerliches Recht allgemein | 28.09.2006 17:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios