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Baustellenschild NRW

Dies ist eine Diskussion zu Baustellenschild NRW innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 14:35
Boardneuling
 
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Baustellenschild NRW

Hallo Forummitglieder,

ab wann muß eine Baustelle mit entsprechenden Bausstellenschild gekenzeichnet werden? Was passiert wenn man dieses nicht anbringt!

Gilt das Ausheben und das Aufstellen des Bauzauns als offizieller Baubegin? Es geht um die Bauarbeiten für ein Doppelhaus.

Gruß,

steko
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:16
Boardneuling
 
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AW: Baustellenschild NRW

Beitrag kann geschlossen werden. In diesem Konstrukt hat das Bauamt noch gar keine Baugenehmigung erteilt!
Somit wären für diesen Fall auch noch keine Erdbewegungen /-abgrabungen erlaubt gewesen.

Gruß,

steko
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 00:39
V.I.P.
 
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AW: Baustellenschild NRW

Selbst wenn nicht erlaubt, müsste u.U. ein Schild aufgestellt werden!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 02:37
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AW: Baustellenschild NRW

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Selbst wenn nicht erlaubt, müsste u.U. ein Schild aufgestellt werden!
koennte man dies damit begruenden dass einw baustelle eine gefahrenquelle darstellt und das baustellenschild vor ser gefahrenstlle als solche warnen soll? obdie baustelle off- rechtlich rechtmasig ider rechtswidrig ist farauf duerfte es eigentlich nicht ankommen? ansonsten waerederjenige der eibe rw baustelle betreibt vom der sorgfaltsanforderung begreit und natuerlich auch der haftung was ihn privilegieren wuerde?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2012, 19:51
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AW: Baustellenschild NRW

Zitat:
Zitat von steko68 Beitrag anzeigen
Hallo Forummitglieder,

ab wann muß eine Baustelle mit entsprechenden Bausstellenschild gekenzeichnet werden? Was passiert wenn man dieses nicht anbringt!

Gilt das Ausheben und das Aufstellen des Bauzauns als offizieller Baubegin? Es geht um die Bauarbeiten für ein Doppelhaus.

Gruß,

steko
§ 14 Abs. 3 (BauO NRW)
Bei der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben nach § 63 Abs. 1 und solchen nach § 67 hat die Bauherrin oder der Bauherr an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers, der Unternehmerin oder des Unternehmers für den Rohbau und der Bauleiterin oder des Bauleiters enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.

Das Ausheben der Baugrube zählt dabei nicht mehr zu den vorbereitenden Arbeiten.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.02.2012, 21:24
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AW: Baustellenschild NRW

@ J2S1 :
Nee, Casa meinte doch das von Bau-Igel zitierte große Schild, das immer in der Nähe des Bauzaunes hängt und nicht etwa Gefahrzeichen 123 StVO http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/123.gif. Letzteres wird nicht vom Bauherrn nach Gutdünken aufgestellt, sondern neben anderen Sicherungsmaßnahmen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet, wenn die Bausarbeiten den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen können.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

berlin-erzählt.de
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2012, 01:12
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AW: Baustellenschild NRW

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
@ J2S1 :
Nee, Casa meinte doch das von Bau-Igel zitierte große Schild, das immer in der Nähe des Bauzaunes hängt und nicht etwa Gefahrzeichen 123 StVO http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/123.gif. Letzteres wird nicht vom Bauherrn nach Gutdünken aufgestellt, sondern neben anderen Sicherungsmaßnahmen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet, wenn die Bausarbeiten den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen können.
Danke für den Hinweis
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