Dies ist eine Diskussion zu Baurecht über dt. Grenze hinaus innerhalb des Forums Baurecht
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| Baurecht über dt. Grenze hinaus Ich ärgere mich zur Zeit mit einem Problem aus dem Baurecht herum. Wie kann ein Franzose, der z.B. in Frankreich an der deutschen Grenze lebt, gegen ein Bauvorhaben seines deutschen Nachbarn in Deutschland vorgehen, wenn dieses Vorhaben gegen französisches und europäisches Recht verstößt? Vielen Dank! |
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| AW: Baurecht über dt. Grenze hinaus Er kann sich - wie jeder andere auch - an das zuständige deutsche Bauamt wenden und dort um Klärung bitten. Wenn das nichts bringt: Anwalt einschalten. |
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| AW: Baurecht über dt. Grenze hinaus Zitat:
Europäisches Recht muß in den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden, insofern darf das deutsche Recht oder seine Auslegung nicht gegen EU-Recht verstoßen. Der erste Ansprechpartner für Einwendungen gegen ein Bauvorhaben in Deutschland ist die örtlich zuständige Baubehörde.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Baurecht über dt. Grenze hinaus Vielen Dank für die beiden Antworten!!!!!! Das hatte ich mir schon gedacht, war nur verunsichert. Eine letzte Frage hätte ich noch. Welche Rolle würde es spielen, wenn der Franzose einwenden würde, dass die Genehmigung gegen das Prinzip der Unionstreue und Nichtdiskriminierung verstößt? Vielen Dank! |
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