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Bauleiter ersetzen!

Dies ist eine Diskussion zu Bauleiter ersetzen! innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2012, 09:39
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Bauleiter ersetzen!

Herr K. will sich eine Villa bauen lassen.

Deshalb beauftragt er Architekt A. mit dem Entwurf und der Umsetzung.

Architekt A. rechnet ihm Gesamtkosten von 1 Million Euro aus.
Architekt A. vereinbart mit K. für sich ein Pauschalhonorar von 100.000 Euro.

Der Bau beginnt, die ersten Angebote und Rechnungen der Handwerker werden gestellt. Der Rohbau steht, das Dach ist drauf.

Plötzlich kostet die Villa jedoch 2 Millionen!

Und der Architekt stellt eine Abschlagsrechnung über ein Gesamthonorar von 180.000 Euro...


Erste Frage:
Darf Architekt A das?
Herr K. will nicht mehr zahlen als vereinbart...


Zweite Frage:
Architekt A droht im Falle eines nicht bezahlens mit Abbruch seiner Arbeit als Bauleiter.
Was würde das bedeuten?
Kann Herr K. sich einen neuen Bauleiter einfach suchen, oder muß er mit Architekt A nun alles fertig machen, damit dieser ihn nicht über den Tisch zieht?

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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 10:35
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AW: Bauleiter ersetzen!

Die Pauschalvereinbarung gilt, wenn nicht eine andere getroffen wurde.
Wenn der "Bauleiter" seine Arbeit einstellt, kann der Bauherr selbstverständlich einen anderen engagieren. Wobei der erste schadensersatzpflichtig ist.
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Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 10:45
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AW: Bauleiter ersetzen!

Also ohne sich den Vertrag anzuschauen, halte ich diese Aussage fuer gewagt:
1. Handelt es sich um ein Pauschalvertrag oder um eine Kostenschaetzung?
2. Sind unvorhergesehen Arbeiten notwendig geworden? Baugrundverfestigungen etc.
3. Wie sind Preissteigerungen von Materialien im Vertrag geregelt?
4. Hat der Bauherr Aenderungen verlangt? Z.B. ein gruenes Dach anstelle eines roten? Aenderungen der Tuerklinken etc.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:19
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AW: Bauleiter ersetzen!

1. Bauherr K. hat keinen Vertag mit Architekt A. Es gibt einen mündlichen auf Handschlag. Allerdings hat A. dem K. ein Schriftstück mit seinem Pauschalhonorar zugefaxt. Darauf steht: Hororar Architekt 100.000 Pauschal.

2. Notwendig nicht. Die Preiserhöhung ergibt sich durch den architektonischen Entwurf (Glasbrücken usw.)und die Innenraumaustattung. Rohbaukosten und Dachkosten waren wie vereinbart.

3. Wie gesagt nur Handschlag.

4. Bauherr K. ist anspruchsvoll und mag Schmiedeeisen, Holz-Alu Fenster, Parkettböden, stoßgedämpfte Kloschüsseln mit hydraulischem Klodeckel, indirekte Innenraumbeleuchtung...

Allerdings wurde K. nie rechtzeitig über die Mehrkosten informiert. Sondern oft schon als es zu spät war...



Architekt A. hat natürlich eine Bauleitererklärung beim Stadbauamt abgegeben. Sollte Architekt B. die Bauleitung nun übernehmen, weil A keine Lust mehr hat, möchte B. für die Fehler von A. nicht einstehen. Das ist klar...

Wer haftet am Ende für die gesamte Planung am Bau?
A oder B und wo ist das geregelt?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:39
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AW: Bauleiter ersetzen!

Zitat:
Wer haftet am Ende für die gesamte Planung am Bau?
A oder B und wo ist das geregelt?
Das sind die Fragen wovon ganze Heere von RAen leben

Zitat:
Allerdings wurde K. nie rechtzeitig über die Mehrkosten informiert. Sondern oft schon als es zu spät war...
Davon lebt der Architekt: Bei nachtraeglichen Aenderungen, kann man ordentlich Kasse machen.

Zitat:
Bauherr K. hat keinen Vertag mit Architekt A.
Damit ist es sicher fiktiv: Hausaufgabenstellung?

Zitat:
Die Preiserhöhung ergibt sich durch den architektonischen Entwurf
Das widerspricht sich: Wenn die Kosten auf den urspruenglichen Entwurf beruhen, sind sie mit eingepreist.

Zitat:
möchte B. für die Fehler von A. nicht einstehen.
Yep. Das laesst sich der B natuerlich auch nocheinmal teuer bezahlen (Statik neu, Baugrunduntersuchung neu, etc.)

Ich glaube ich kann nicht wirklich helfen.
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Alt 20.08.2012, 11:46
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AW: Bauleiter ersetzen!

Statik macht natürlich der Statiker.
Dieser ändert sich nicht...
Der Rohbau von Herrn K. steht auch schon...

Natürlich gibt es Handschläge auf dem Bau...
Ständig Gang und Gebe...
Aber immer vor Zeugen.

Der ursprüngliche Entwurf und die Baueingabeplanung von A. wurden während der Werkplanungsphase überarbeitet. Die Grundgeometrie ist dabei erhalten geblieben, so daß sich Baurechtlich nach LBO nichts ändert, allerdings sind Fenster und Öffnungen neu definiert worden etc. Der Innenausbau wird in der Baueingabe nie definiert...

Das Ganze hat Architekt A. über ein Kenntnisgabeverfahren eingereicht...
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:59
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AW: Bauleiter ersetzen!

Zitat:
Das Ganze hat Architekt A. über ein Kenntnisgabeverfahren eingereicht...
Das ist irrelevant, da es ja nur um die Privatrechtliche Komponente zwischen A und K geht.

Zitat:
Der Innenausbau wird in der Baueingabe nie definiert...
Auch klar. Nur wenn halt mehr Fenster und Tueren verlangt werden, sollten auch die Kosten nach oben gehen, weil die ja anspruchsvoller in der Errichtung sind.
Und wenn die Umplanungen aufwendiger sind, dann erhoeht sich auch das Architektenhonorar: Schon mal in die HOAI geschaut, ob die Aussgen fuer nachtraegliche Honorarvereinbarungen trifft?

Zitat:
Wer haftet am Ende für die gesamte Planung am Bau?
A oder B und wo ist das geregelt?
mWn haftet jeder fuer seins. Nur: A errichtet eine Wand, B baut ein Fenster ein. Wand kippt um. Wer haftet? A, weil er falsch gebaut hat, oder B, weil er das Werk von A unsachgemaess behandelt hat?
Es koennte sich also lohnen die Teile die A gebaut hat schon einmal abzunehmen. und B vertraglich die Gesamthaftung zu zusprechen
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:01
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AW: Bauleiter ersetzen!

Selbstverständlich gibt es einen (mündlichen)Vertrag sogar mit Pauschalhonorarvereinbarung in Schriftform. Es gelten die Bestimmungen der HOAI (ausgenommen Honorarvereinbarung). Jeder haftet für den Murks, den er fabriziert (hat).
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  #9 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:03
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AW: Bauleiter ersetzen!

Zitat:
Es gelten die Bestimmungen der HOAI (ausgenommen Honorarvereinbarung)
Hast Du dich vertippt? Die HOAI gilt nicht fuer die Honorare?

OT:
Zitat:
Das Paragraphenzeichen allein sieht aus wie ein Folterwerkzeug.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:13
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AW: Bauleiter ersetzen!

Zitat:
Zitat von mayerei Beitrag anzeigen
Hast Du dich vertippt? Die HOAI gilt nicht fuer die Honorare?
Nein, nur sie gilt für die Honorare. (Daher schon die Bezeichnung). Allerdings nicht im vorliegenden Fall da für die gesamten Leistungsphasen eine Pauschale vereinbart wurde!
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