Dies ist eine Diskussion zu Bauleiter ersetzen! innerhalb des Forums Baurecht
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| Bauleiter ersetzen! Deshalb beauftragt er Architekt A. mit dem Entwurf und der Umsetzung. Architekt A. rechnet ihm Gesamtkosten von 1 Million Euro aus. Architekt A. vereinbart mit K. für sich ein Pauschalhonorar von 100.000 Euro. Der Bau beginnt, die ersten Angebote und Rechnungen der Handwerker werden gestellt. Der Rohbau steht, das Dach ist drauf. Plötzlich kostet die Villa jedoch 2 Millionen! Und der Architekt stellt eine Abschlagsrechnung über ein Gesamthonorar von 180.000 Euro... Erste Frage: Darf Architekt A das? Herr K. will nicht mehr zahlen als vereinbart... Zweite Frage: Architekt A droht im Falle eines nicht bezahlens mit Abbruch seiner Arbeit als Bauleiter. Was würde das bedeuten? Kann Herr K. sich einen neuen Bauleiter einfach suchen, oder muß er mit Architekt A nun alles fertig machen, damit dieser ihn nicht über den Tisch zieht? -
__________________ Wer war der Thor, wer Weiser, wer Bettler oder Kaiser. Ob arm, ob reich, im Tode gleich. |
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| AW: Bauleiter ersetzen! Die Pauschalvereinbarung gilt, wenn nicht eine andere getroffen wurde. Wenn der "Bauleiter" seine Arbeit einstellt, kann der Bauherr selbstverständlich einen anderen engagieren. Wobei der erste schadensersatzpflichtig ist.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Bauleiter ersetzen! Also ohne sich den Vertrag anzuschauen, halte ich diese Aussage fuer gewagt: 1. Handelt es sich um ein Pauschalvertrag oder um eine Kostenschaetzung? 2. Sind unvorhergesehen Arbeiten notwendig geworden? Baugrundverfestigungen etc. 3. Wie sind Preissteigerungen von Materialien im Vertrag geregelt? 4. Hat der Bauherr Aenderungen verlangt? Z.B. ein gruenes Dach anstelle eines roten? Aenderungen der Tuerklinken etc.
__________________ Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! |
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| AW: Bauleiter ersetzen! 1. Bauherr K. hat keinen Vertag mit Architekt A. Es gibt einen mündlichen auf Handschlag. Allerdings hat A. dem K. ein Schriftstück mit seinem Pauschalhonorar zugefaxt. Darauf steht: Hororar Architekt 100.000 Pauschal. 2. Notwendig nicht. Die Preiserhöhung ergibt sich durch den architektonischen Entwurf (Glasbrücken usw.)und die Innenraumaustattung. Rohbaukosten und Dachkosten waren wie vereinbart. 3. Wie gesagt nur Handschlag. 4. Bauherr K. ist anspruchsvoll und mag Schmiedeeisen, Holz-Alu Fenster, Parkettböden, stoßgedämpfte Kloschüsseln mit hydraulischem Klodeckel, indirekte Innenraumbeleuchtung... Allerdings wurde K. nie rechtzeitig über die Mehrkosten informiert. Sondern oft schon als es zu spät war... Architekt A. hat natürlich eine Bauleitererklärung beim Stadbauamt abgegeben. Sollte Architekt B. die Bauleitung nun übernehmen, weil A keine Lust mehr hat, möchte B. für die Fehler von A. nicht einstehen. Das ist klar... Wer haftet am Ende für die gesamte Planung am Bau? A oder B und wo ist das geregelt?
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| AW: Bauleiter ersetzen! Zitat:
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Ich glaube ich kann nicht wirklich helfen.
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| AW: Bauleiter ersetzen! Statik macht natürlich der Statiker. Dieser ändert sich nicht... Der Rohbau von Herrn K. steht auch schon... Natürlich gibt es Handschläge auf dem Bau... Ständig Gang und Gebe... Aber immer vor Zeugen. Der ursprüngliche Entwurf und die Baueingabeplanung von A. wurden während der Werkplanungsphase überarbeitet. Die Grundgeometrie ist dabei erhalten geblieben, so daß sich Baurechtlich nach LBO nichts ändert, allerdings sind Fenster und Öffnungen neu definiert worden etc. Der Innenausbau wird in der Baueingabe nie definiert... Das Ganze hat Architekt A. über ein Kenntnisgabeverfahren eingereicht...
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| AW: Bauleiter ersetzen! Zitat:
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Und wenn die Umplanungen aufwendiger sind, dann erhoeht sich auch das Architektenhonorar: Schon mal in die HOAI geschaut, ob die Aussgen fuer nachtraegliche Honorarvereinbarungen trifft? Zitat:
Es koennte sich also lohnen die Teile die A gebaut hat schon einmal abzunehmen. und B vertraglich die Gesamthaftung zu zusprechen
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| AW: Bauleiter ersetzen! Selbstverständlich gibt es einen (mündlichen)Vertrag sogar mit Pauschalhonorarvereinbarung in Schriftform. Es gelten die Bestimmungen der HOAI (ausgenommen Honorarvereinbarung). Jeder haftet für den Murks, den er fabriziert (hat).
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| AW: Bauleiter ersetzen! Zitat:
OT: Zitat:
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| AW: Bauleiter ersetzen! Nein, nur sie gilt für die Honorare. (Daher schon die Bezeichnung). Allerdings nicht im vorliegenden Fall da für die gesamten Leistungsphasen eine Pauschale vereinbart wurde!
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