Dies ist eine Diskussion zu Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke innerhalb des Forums Baurecht
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| Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke Durch ein Gericht wurde dem Eigentümer der betreffenden Grundstücks ein Notwegerecht zugesprochen. Nun soll die fehlende öffentlich-rechtliche Erschließung durch eine Erschließungsbaulast (§ 4 BauO NRW) hergestellt werden. Muss hier für jedes einzelne der drei Grundstücke eine Baulast eingetragen werden oder ist es auch möglich eine vollständige "Erschließungsbaulast" von der öffentlichen Straße bis hin zu dem betroffenen Grundstück über die drei anderen Grundstücke einzutragen? Ist es auch möglich, erst einmal auf dem ersten und dritten Grundstück eine Erschließungsbaulast einzutragen (im Falle der Weigerung des zweiten Eigentümers)? In der Baulasterklärung (Formular) muss man ein Bauvorhaben aufführen. Hier soll jedoch nichts gebaut werden, sondern ein bestehender Zustand = Befahren auf Grundlage des Notwegerechts durch die rechtlich ideale Lösung mit der Baulast ersetzt werden. |
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| AW: Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke Zitat:
Ich würde mich dort einmal erkundigen, ebenso wegen der im Formular enthaltenen Frage nach dem Bauvorhaben. |
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| AW: Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke OK, danke für die Antwort. Ist es denn auch möglich, eine Erschließungsbaulast auf einem Gebergrundstück für mehrere begünstigte Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern einzutragen? An einer fiktiven Privatstraße hängen z.B. 14 Grundstücke mit 14 verschiedenen Eigentümern. Nun soll, um den Missstand der fehlenden Erschließung zu beseitigen, auf dem ersten Grundstück (an der öffentlichen Straße beginnend) eine Baulast für die Zuwegung für die restlichen 13 Grundstücke eingetragen werden. Bei dem zweiten Grundstück sollen die restlichen 12 Grundstücke begünstigt sein usw. bis das vorletzte Grundstück entlang der Privatstraße eine Baulast für das letzte Grundstück einträgt. Ist dies so möglich? Oder müsste man für jeden begünstigen Eigentümer einen Antrag stellen?! Das wären in diesem Fall 14x14 Anträge?? Geändert von luki1 (15.07.2011 um 13:00 Uhr). Grund: Forenregeln... |
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