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Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke

Dies ist eine Diskussion zu Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 11:38
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Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke

Ein Grundstück liegt abgeschnitten von der öffentlichen Straße hinter drei Grundstücken und ist über einen Privatweg (OHNE eingetragene Baulasten oder Grunddienstbarkeiten) mit der öffentlichen Straße verbunden.
Durch ein Gericht wurde dem Eigentümer der betreffenden Grundstücks ein Notwegerecht zugesprochen.
Nun soll die fehlende öffentlich-rechtliche Erschließung durch eine Erschließungsbaulast (§ 4 BauO NRW) hergestellt werden.
Muss hier für jedes einzelne der drei Grundstücke eine Baulast eingetragen werden oder ist es auch möglich eine vollständige "Erschließungsbaulast" von der öffentlichen Straße bis hin zu dem betroffenen Grundstück über die drei anderen Grundstücke einzutragen?
Ist es auch möglich, erst einmal auf dem ersten und dritten Grundstück eine Erschließungsbaulast einzutragen (im Falle der Weigerung des zweiten Eigentümers)?

In der Baulasterklärung (Formular) muss man ein Bauvorhaben aufführen. Hier soll jedoch nichts gebaut werden, sondern ein bestehender Zustand = Befahren auf Grundlage des Notwegerechts durch die rechtlich ideale Lösung mit der Baulast ersetzt werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 17:41
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AW: Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke

Zitat:
Muss hier für jedes einzelne der drei Grundstücke eine Baulast eingetragen werden oder ist es auch möglich eine vollständige "Erschließungsbaulast" von der öffentlichen Straße bis hin zu dem betroffenen Grundstück über die drei anderen Grundstücke einzutragen?
Durch die Baulast verpflichtet sich der jeweilige Grundstückseigentümer dazu, die Überfahrt über sein Grundstück zu dulden. Wenn es sich um drei unterschiedliche Eigentümer handelt, müssen die selbstredend alle eine entsprechende Erklärung abgeben. Ich denke, der Normalfall wird sein, dass die Erklärung für jedes Grundstück einzeln abgegeben wird. Ob das auch in einem Abwasch bzw. Formular geht, hängt vielleicht auch davon ab, was die Vordrucke der Bauaufsichtsbehörde hergeben.
Ich würde mich dort einmal erkundigen, ebenso wegen der im Formular enthaltenen Frage nach dem Bauvorhaben.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 21:58
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AW: Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke

OK, danke für die Antwort.
Ist es denn auch möglich, eine Erschließungsbaulast auf einem Gebergrundstück für mehrere begünstigte Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern einzutragen?
An einer fiktiven Privatstraße hängen z.B. 14 Grundstücke mit 14 verschiedenen Eigentümern.
Nun soll, um den Missstand der fehlenden Erschließung zu beseitigen, auf dem ersten Grundstück (an der öffentlichen Straße beginnend) eine Baulast für die Zuwegung für die restlichen 13 Grundstücke eingetragen werden. Bei dem zweiten Grundstück sollen die restlichen 12 Grundstücke begünstigt sein usw. bis das vorletzte Grundstück entlang der Privatstraße eine Baulast für das letzte Grundstück einträgt.
Ist dies so möglich?
Oder müsste man für jeden begünstigen Eigentümer einen Antrag stellen?! Das wären in diesem Fall 14x14 Anträge??

Geändert von luki1 (15.07.2011 um 13:00 Uhr). Grund: Forenregeln...
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 11:51
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AW: Baulast vorhaben- oder grundstücksbezogen? über mehrere Grundstücke

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