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Baulast / Grundstücksgrenze / Kaminbau

Dies ist eine Diskussion zu Baulast / Grundstücksgrenze / Kaminbau innerhalb des Forums Baurecht

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  • 1 Post By nieselpriem

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 19:12
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Baulast / Grundstücksgrenze / Kaminbau

Ein 2 Familienhaus wurde an Grenzbebauung gebaut und hat eine eingetragene Baulast von 3 Meter über die ges. Länge des Hauses.
Das Nachbargelände wäre ein Parkgrundstück.
Seit fast einen Jahrzehnt versucht der Hausbesitzer diese 3 Meter dazuzuerwerben - allerdings weiß die Stadt noch nicht genau, was mit diesem Grundstükc irgendwann mal geschehen wird.
Nun hat der Eigentümer des Hauses seit einiger Zeit an der Giebelwand (angefangen bei 1,50 Meter Höhe) ein Edelstahlkamin hochgezogen (also innerhalb dieser 3 Meter Baulast)

Was könnte hier schlimmstenfalls geschehen?
gibt es ein Gewohnheitsrecht in soclhen Dingen??
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 09:04
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AW: Baulast / Grundstücksgrenze / Kaminbau

Man muss hier zwei Dinge unterscheiden: wegen der Grenzbebauung wurde auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen (die 3m), damit die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Baulast berechtigt aber nicht dazu, über die Grenze zu bauen (Überbau). Genau das aber hat der Eigentümer des Grenzbaus getan. Wenn der Eigentümer des Nachbargrundstücks dagegen vorgeht, muss der Kamin zurückgebaut werden. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
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