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Baulast eintragen

Dies ist eine Diskussion zu Baulast eintragen innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 04.11.2010, 15:54
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Arrow Baulast eintragen

Hallo Forum-Experten,

nehmen wir einmal an, das A kurz vor Beendigung der Baumaßnahmen (EFH) steht und nun folgenden Brief mit folgendeen Inhalt erhalten würde:

...wie Sie örtlich bereits nachvollziehen können, werden Grundstücke von XY mit Anbindung an die Straße ZZ als öffentlich rechtliche Verkehrsfläche vom Stadtplanungsamt XY betreffs ihrer bauordnungsrechtlichen Zuordnung nach § 34 BauGB behandelt.

Ungeachtet dessen sind die Grundstückseigner mit Anbindung an die o.a. Straße ZZ, in sofern Sie Verkehrsflächen im Innenbereich von XY (Anlage) erworben haben, gemäß § 1008 und 1009 BGB Miteigentümer einer Besitzgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.

In unserer Eigenschaft als Grundstücksteilalteigentümer sind wir gebeten worden für eine erste Gruppierung von Miteigentümern der Privatstraßen P, Q und R ein gemeinschaftliches Geh- Fahr- und Leitungsrecht in Form einer sogenannten BAULAST im Baulastenverzeichnis des Stadtplanungsamtes XY zu beantragen und in folge zu unterzeichnen.

Besagte Baulast würde nur auf den Verkehrsflächen, wie diese auf der beiliegenden Skizze rosa markiert sind ruhen, so dass Ihr Grundstück keine Wertminderung sondern eine Wertsteigerung erfährt , in dem allen beteiligten Grundstücken der Vorzug des § 34 BauGB zuzuschreiben wäre.

Um einen ordnungsgemäßen Baulastenantrag stellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine notarielle Vollmacht, die wir gern in einem Gruppennotariat beurkunden möchten, so dass vor dieser beabsichtigten Beurkundung auch noch Fragen an den Notar beziehungsweise an den Unterzeichner dieses Schreibens gerichtet werden können...


Das Grundstück von A ist mit 2 dieser Wege (Privat) "belastet". Diese wurden zum vollen qm-Preis mitgekauft. Nachbar B und C, die ebenfalls an dieser Straße grenzen, haben beim Kauf nur fünf EUR bezahlt. Im verhandelten Notarvetrag wurde keine Baulsat eingetragen.

Ist A verpflichtet diese Baulast zu genehmigen.

Erhält A nicht eher eine Wertminderung, wenn er diese eintragen lassen würde?

Kann A auch ablehnen? Welche Konsequenzen würden A dann erwarten?

Wenn A zustimmen würde unter der Prämisse, dass Verkäufer den Differenzbetrag zum Nachbarn (? EUR) zahlt?

Wie könnte man geschickt mit dieser Sache (mal angenommen) umgehen?
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Alt 05.11.2010, 10:06
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AW: Baulast eintragen

Zitat:
Zitat von dksonne Beitrag anzeigen
Wie könnte man geschickt mit dieser Sache (mal angenommen) umgehen?
so:
...auch noch Fragen an den Notar beziehungsweise an den Unterzeichner dieses Schreibens gerichtet werden können...

Ohne die Pläne zu sehen, kann das hier kaum jemand beantworten!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 12:08
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AW: Baulast eintragen

Mal angenommen, der Weg, um den es geht, gehört zu 50 % Eigentümer A. Eine Baulast war nicht vorhanden als der Kaufvertrag notariell unterzeichnet wurde. Dies soll ja anscheinend nun geschehen.

Was meinst Du mit den Plänen?

Viele Dank schon mal
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 13:07
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AW: Baulast eintragen

Zitat:
Zitat von dksonne Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit den Plänen?
Wer, zu wessen Lasten, auf welchem Geundstück, wo, warum, die Belastung/Recht eintragen soll!
Das muss irgendwo aufgezeichnet sein!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 13:47
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AW: Baulast eintragen

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wer, zu wessen Lasten, auf welchem Geundstück, wo, warum, die Belastung/Recht eintragen soll!
Das muss irgendwo aufgezeichnet sein!
Angenommen der Alteigentümer, zu Lasten von A, auf A´s Grundstück, dem angrenzenden Weg, der zur Hälfte A gehört, Geh-, Fahr,-und Leitungsrecht. Das möchte der Alteigentümer gern von A haben.

Muss sich A fügen? Kann A neu verhandeln, um einen sogenannte Wiedergutmachung zu erwirken, da er diesen Teil seines Grundstückes nie bebauen kann/darf?
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Alt 05.11.2010, 19:22
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AW: Baulast eintragen

Gibt es für die betreffende Fläche schon eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)? Dann ist die Eintragung der Baulast eigentlich nur eine Formalität, die nichts am Grundstückswert ändert (der ist durch das Wegerecht schon gemindert). Uns wurde während unseres Baus gesagt, dass bei existierendem Wegerecht eine Baulast nötigenfalls gegen den Willen des Grundstückseigentümers eingeklagt werden könnte.
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Alt 08.11.2010, 08:34
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AW: Baulast eintragen

Zitat:
Zitat von nieselpriem Beitrag anzeigen
Gibt es für die betreffende Fläche schon eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)? Dann ist die Eintragung der Baulast eigentlich nur eine Formalität, die nichts am Grundstückswert ändert (der ist durch das Wegerecht schon gemindert). Uns wurde während unseres Baus gesagt, dass bei existierendem Wegerecht eine Baulast nötigenfalls gegen den Willen des Grundstückseigentümers eingeklagt werden könnte.
Es gibt weder eine Grunddienstbarkeit noch eine andere Belastung auf dem Grundsück, daher ist A etwas verunsichert.

Soll A einfach einwilligen? Oder braucht er dies nicht zu tun?
Was ist in 10 Jahren? Soll A dann auf Geheiß von den Mitnutzern die Straße pflastern und Beleuchtung installieren, o. ä.? Was kommt dann? Wie sieht es mit den Folgekosten aus?

Danke schon mal!
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Alt 08.11.2010, 12:21
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AW: Baulast eintragen

A braucht keinesfalls "einfach" zuzustimmen. Sinn einer notariellen Bewilligungsurkunde für eine Grunddienstbarkeit ist es unter anderem, Dinge wie die Kostenteilung, Verkehrssicherung usw. vertraglich zu regeln. Denn nur durch diese notarielle Form behalten solche Regelungen auch für Folgeeigentümer Gültigkeit. A sollte sich von dem Notar eingehend beraten lassen und auch nach Konsequenzen fragen. Das würde ich persönlich aber nicht in dem "Gruppentermin" machen, sondern einzeln, damit genug Zeit und Ruhe bleibt.
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