Dies ist eine Diskussion zu Baulast innerhalb des Forums Baurecht
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| Baulast angenommen der eigentümer eines grundstücks hat für den nachbarn eine baulast unterschrieben, damit er seine garage an die grenze bauen kann. jetzt will der eigentümer aber selber seine garage ausbauen und nach hinten anbauen (an der garage entlang wo die baulast unterschrieben wurde). der nachbar hat nix dagegen. darf dann der eigentümer seine garage ausbauen? oder ist das nicht rechtens. wie gesagt der nachbar würde nichts dagegen haben. hoff ihr versteht was ich geschrieben habe. vielen dank. gruß tiptop |
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| AW: Baulast Zwischen Gebäuden auf unterschiedlichen Grundstücken muss immer eine Abstandsfläche vorhanden sein, es sei denn, sie werden direkt aneinander gebaut. Die Garage vom Nachbar hat die Abstandsfläche auf dem Grundstück von Eigentümer, daher die Baulast. Die Abstandsflächen dürfen nicht überbaut werden. Am einfachsten ist es beim Bauamt anzurufen, die Situation schildern und tun was der nette Herr oder die Dame rät. In der Regel sind die sehr hilfsbereit, da es deren Job ist. |
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| AW: Baulast Wenn der Nachbar einverstnaden ist bestehen dahingehend keine Bedenken Ob das Bauamt damit einverstnaden is (Umwidmung) steht auf einem anderen Blatt! Warum schreibst Du alles klein? - Das erschwert das Lesen ungemein! |
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