Dies ist eine Diskussion zu Bauland nach Vermessung zu klein innerhalb des Forums Baurecht
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| Bauland nach Vermessung zu klein Herr X und seine Frau Y kaufen laut Exposè von einem Immobilienmakler Z 5000qm Land. Davon sind 750 qm als Bauland ausgwiesen und ist im Vergleich zum Nichtbauland(Wiese, Acker)rund 30 mal so teuer. Nach Abwicklung aller notariellen Belange, Maklercourtage, Grundwerwerbssteuer, Auflassungsvormerkung (alle prozentual an den Kaufpreis des Grundes gekoppelt) usw. stellt sich bei der Vermessung für das Grundbuch (amtl. Lageplan) heraus, es sind ja nur 600 qm bebaubarer Grund. Welches Recht greift hier und wer haftet für den entstandenen Schaden? Wer kennt sich da aus? Geändert von iggipu (06.06.2011 um 14:14 Uhr). |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Hallo.. ich dachte ich hätte es sauber umschrieben, sowohl Zahlen als auch Gegenstand sind erfunden oder noch nicht zutreffend.. Bitte erklären Sie die Art des Verstoßes, so dass es nicht wieder vorkommt. Danke iggipu aus H. am M. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein ...ein Freund... = zu persönlich. Jemand oder Herr X wäre fiktiv. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Zitat:
Das ist keine amtliche Größe aufgrund einer Vermessung. Und dafür kann man die Katasterverwaltung nicht haftbar machen, weil die Größe aufgrund einer Schätzung aus dem Bebauungsplan beruht. Und so einer kann immer geändert werden, ohne das die Katasterverwaltung da zeitnah informiert wird. Aber du solltest mal einen seriösen Rechtsanwalt nach deinen Schadenersatzmöglichkeiten befragen. Hier im Forum hat jeder eine andere Meinung dazu. Und die ist nicht maßgebend!
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Üblicherweise steht in Kaufverträgen, dass der Verkäufer keine Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit übernimmt. Die Angaben im Exposé stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar! Auch ich verstehe das Problem nicht. Gekauft wurden 5.000 m². Wieviele davon bebaubar sind ergibt sich aus dem Bebauungsplan. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Zitat:
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Demnach wohl die Baulinien/Grenzen. Diese waren doch schon vor dem Kauf einsehbar. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Zitat:
Herr X und Frau Y sind Laien, kommem selten mit solch abstrakt gestrickten Verträgen oder gar Satzungen in Kontakt. Sie wurden vom Makler auf diese Grenze hingewiesen, dass aber ein nicht geringer Anteil Bauland weniger als angeboten, vorhanden ist, war bis zur Vermessung, beauftragt durch X und Y, nicht zu erkennen. |
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| AW: Bauland nach Vermessung zu klein Ich verstehe das Problem nicht! Egal, wie groß ein Grundstück ist, die Bebaubare Fläche ergibt sich aus den Bau-Linien/Grenzen und den notwendigen Abstandsflächen und der GRZ. Diese werden im Beb.-Plan u. den Satzungen festgelegt. Das ist nicht gleich Bauland. Sie kann bei 5.000 m² genau so groß sein wie bei 1.000 m². Dennoch handelt es sich bei dem Gesamtgrundstück immer um Bauland. Oder wurde aus den 5.000 m² noch ein sep. Grundstück über Landvermessung herausgemessen? Ohne den Lageplan vor Augen zu haben und den B-Plan, kann hier niemand was genaueres sagen. |
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