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Bauland nach Vermessung zu klein

Dies ist eine Diskussion zu Bauland nach Vermessung zu klein innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 08:45
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Bauland nach Vermessung zu klein

Mal angenommen
Herr X und seine Frau Y kaufen laut Exposè von einem Immobilienmakler Z 5000qm Land. Davon sind 750 qm als Bauland ausgwiesen und ist im Vergleich zum Nichtbauland(Wiese, Acker)rund 30 mal so teuer. Nach Abwicklung aller notariellen Belange, Maklercourtage, Grundwerwerbssteuer, Auflassungsvormerkung (alle prozentual an den Kaufpreis des Grundes gekoppelt) usw. stellt sich bei der Vermessung für das Grundbuch (amtl. Lageplan) heraus, es sind ja nur 600 qm bebaubarer Grund.
Welches Recht greift hier und wer haftet für den entstandenen Schaden?

Wer kennt sich da aus?

Geändert von iggipu (06.06.2011 um 14:14 Uhr).
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Alt 06.06.2011, 10:20
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

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Alt 06.06.2011, 10:31
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Hallo..

ich dachte ich hätte es sauber umschrieben, sowohl Zahlen als auch Gegenstand sind erfunden oder noch nicht zutreffend..
Bitte erklären Sie die Art des Verstoßes, so dass es nicht wieder vorkommt.
Danke
iggipu aus H. am M.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 12:03
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

...ein Freund... = zu persönlich. Jemand oder Herr X wäre fiktiv.
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Alt 08.06.2011, 10:15
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Zitat:
Zitat von iggipu Beitrag anzeigen
Davon sind 750 qm als Bauland ausgwiesen und ist im Vergleich zum Nichtbauland(Wiese, Acker)rund 30 mal so teuer. Wer kennt sich da aus?
Aus welcher Tatsache entnimmst du die 750 qm Baulandanteil? Wo steht das? Im Liegenschaftskataster? So in der Art: Flur -> Flurstück -> Gesamtgröße-> davon 750 qm Bauland -> 4250 qm Wiese, Acker? Wenn das so stimmt, ist das eine nachrichtliche Angabe im Kataster.
Das ist keine amtliche Größe aufgrund einer Vermessung. Und dafür kann man die Katasterverwaltung nicht haftbar machen, weil die Größe aufgrund einer Schätzung aus dem Bebauungsplan beruht. Und so einer kann immer geändert werden, ohne das die Katasterverwaltung da zeitnah informiert wird. Aber du solltest mal einen seriösen Rechtsanwalt nach deinen Schadenersatzmöglichkeiten befragen. Hier im Forum hat jeder eine andere Meinung dazu. Und die ist nicht maßgebend!
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Alt 08.06.2011, 10:22
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Üblicherweise steht in Kaufverträgen, dass der Verkäufer keine Haftung für Größe, Güte und Beschaffenheit übernimmt. Die Angaben im Exposé stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar!
Auch ich verstehe das Problem nicht. Gekauft wurden 5.000 m². Wieviele davon bebaubar sind ergibt sich aus dem Bebauungsplan.
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Alt 08.06.2011, 13:05
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Zitat:
Zitat von pythagoras Beitrag anzeigen
Aus welcher Tatsache entnimmst du die 750 qm Baulandanteil? Wo steht das? Im Liegenschaftskataster? So in der Art: Flur -> Flurstück -> Gesamtgröße-> davon 750 qm Bauland -> 4250 qm Wiese, Acker? Wenn das so stimmt, ist das eine nachrichtliche Angabe im Kataster.
Das ist keine amtliche Größe aufgrund einer Vermessung. Und dafür kann man die Katasterverwaltung nicht haftbar machen, weil die Größe aufgrund einer Schätzung aus dem Bebauungsplan beruht. Und so einer kann immer geändert werden, ohne das die Katasterverwaltung da zeitnah informiert wird. Aber du solltest mal einen seriösen Rechtsanwalt nach deinen Schadenersatzmöglichkeiten befragen. Hier im Forum hat jeder eine andere Meinung dazu. Und die ist nicht maßgebend!
Die Größe des Baulandes ergibt sich aus der Ortssatzung und einer genau definierten Linie von X Metern von der Gehwegkante. Alles was dahinter ist , wurde als Garten, bzw. Ackerland ausgewiesen. Der Rest ist Mathematik.
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Alt 08.06.2011, 15:43
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Zitat:
Zitat von iggipu Beitrag anzeigen
einer genau definierten Linie von X Metern von der Gehwegkante.
Demnach wohl die Baulinien/Grenzen. Diese waren doch schon vor dem Kauf einsehbar.
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Alt 08.06.2011, 17:16
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Demnach wohl die Baulinien/Grenzen. Diese waren doch schon vor dem Kauf einsehbar.
Für den Immobilienmakler, der eigentlich der Profi ist, sollte es kein Problem darstellen, die Feinheiten einer Satzung zu lesen und zu interpretieren, eventuell beim zuständigen Amt nachzufragen oder sogar vermessen zu lassen, bevor er das Land zum Verkauf anbietet. Also klares JA auf die Frage.
Herr X und Frau Y sind Laien, kommem selten mit solch abstrakt gestrickten Verträgen oder gar Satzungen in Kontakt. Sie wurden vom Makler auf diese Grenze hingewiesen, dass aber ein nicht geringer Anteil Bauland weniger als angeboten, vorhanden ist, war bis zur Vermessung, beauftragt durch X und Y, nicht zu erkennen.
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Alt 09.06.2011, 10:31
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AW: Bauland nach Vermessung zu klein

Ich verstehe das Problem nicht!
Egal, wie groß ein Grundstück ist, die Bebaubare Fläche ergibt sich aus den Bau-Linien/Grenzen und den notwendigen Abstandsflächen und der GRZ. Diese werden im Beb.-Plan u. den Satzungen festgelegt. Das ist nicht gleich Bauland. Sie kann bei 5.000 m² genau so groß sein wie bei 1.000 m². Dennoch handelt es sich bei dem Gesamtgrundstück immer um Bauland.
Oder wurde aus den 5.000 m² noch ein sep. Grundstück über Landvermessung herausgemessen?
Ohne den Lageplan vor Augen zu haben und den B-Plan, kann hier niemand was genaueres sagen.
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