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Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Dies ist eine Diskussion zu Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:39
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Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Guten Tag.
Nehmen wir folgendes an:
Bauherr A entschließt sich mit Firma B (gleichzeitig Architekt, Bauunternehmer etc. in einer Person) ein Haus zu bauen.
Es würde nun nur eine mündliche Vereinbarung sowie ein Festpreisangebot über Summe X geben. Die Pläne werden gezeichnet und eingereicht. Bauantrag wird genehmigt und liegt vor. Nun würde es zu einem Nachbarschaftstreit über eine Stützmauer kommen. Firma B schlägt, um einem Streit aus dem Weg zu gehen, Bauherr A vor, das Haus lediglich zu spiegeln. Mehrkosten würden nicht anfallen weil in dem Fall keine Stützmauer benötigt wird. Bauherr A nimmt mürrisch das Angebot an. Pläne werden eingereicht und genehmigt. Firma B baut Wochen später ohne Wissen von A die Fundamente ein. Als A nun einen Vertrag einfordert legt Firma B ein neues Festpreisangebot Summe x + xx.xxx Euro vor. Begründet wird dieses mit mehr Stützmauer, mehr Klinker, mehr Bodenarbeiten usw. Bauherr A geht nicht auf dieses Angebot ein und stoppt alle Bauarbeiten. Bei 2 weiteren Gesprächen schlägt Firma B vor die Kosten zu senken indem man auf Garage verzichetet, nur 2-fach Verglasung einbaut, mehr Eigenleistung erbringt etc. B ist also nicht kompromissbereit. Baustopp bleibt bestehen. A bittet um Bedenkzeit.

Das Vertrauen zu Firma B ist geschädigt. Darf Bauherr A sich eine neue Firma suchen die ggfl. ein anderes Haus plant was dann wieder im Kostenrahmen liegt? Muss Bauherr A alle bislang angefallenen Kosten bezahlen? A war ja nur kompromissbereit weil keine Mehrkosten anfallen. Wer übernimmt ggfl. die Kosten für die Entsorgung der Fundamente? Weil das war ja nur eine Kompromisslösung. Darf A die Pläne verwenden? Die Pläne sind vor Architekt von A mit dessen Frau erstellt worden. B hat sie nur gezeichnetetc. Also nicht seine Idee.

Angefallen Kosten bislang: 2 Zeichnungen samt Statik. Einbau Boden. Einbau Fundamente.
Bezahlung bislang nicht erfolgt wegen Baustand. Kein schriftlicher Vertrag.
Meiner Meinung nach hätte B den A vor Einbau der Fundamente informieren müssen das sich die Summee deutlich erhöht. In diesem Fall hätte A auf die Einhaltung der ersten Planung bestandnen.
Bodeneinbau bezahlen ja. 1. Zeichnnung bezahlen ja. Wer aber müsste in so einem Fall die 2. Zeichnnung und die Fundamente bezahlen wenn A nun nicht mehr mit B bauen will?
Hinzu kommt noch das A zum Ende des Jahres einziehen wollte.

Wie gesagt.
In diesem fiktiven Fall bestehen also nur mündliche Absprachen. Keinerlei schriftliche Verträge.

Mit freundlichen Grüßen
Markus
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 09:58
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AW: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Wie könnte denn die mündl. Absprache bewiesen werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 16:37
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AW: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Wir gehen mal davon aus das bei einigen Gesprächen die Ehefrau des A anwesend war.
Und bis zu der Vertragsunterzeichnung stand ja noch das alte Festpreisangebot für A. Bedingung der Spiegelung war ja das keine Mehrkosten enstehen. Mündliche Angabe des B das sich preislich nichts ändert. Fundamente werden im Oktober erstellt.
Zu dem Zeitpunkt gilt für A und Frau das alte Festpreisangebot. Auf Drängen von A soll B einen Vertrag vor Erstellung der Bodenplatte zur Unterschrift vorbereiten.
Hier, Ende November, fällt der um 25% erhöhte Baupreis auf. Unterschrift wird von A und Ehefrau verweigert.
Bei den folgenden Gesprächen wo auch auf den Umstand "Preis erhöht sich nicht" hingewiesen wird ist die Ehefrau dabei. B bietet A sogar einen Privatkredit an falls A die Mehrkosten teuer nachfinanzieren müsste.
A will aber nicht mehr Geld ausgeben als das erste Festpreisangebot.
Und B will es für den Preis nicht bauen.

Wie muss sich A nun verhalten? Weil A muss ab Jannuar aus seinem alten nun verkauften Haus ausziehen?
Wohnung wäre nicht das Problem da kann A kostenlos eine zeitlich begrenzte Möglichkeit finden.
Aber A will ja so schnell wie möglich weiter voran kommen. Aber wenn möglich ohne B weil einfach kein Vertrauen mehr da ist.

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 10:21
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AW: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

M.E. gilt das erste Angebot nach wie vor. Eine Preiserhöhung hätte der Unternehmer vorher ankündigen müssen. Die Ehefrau kann als Zeugin infrage kommen sofern sie nicht Partei ist. Allerdings sind Baurechtsstritigkeiten recht kompliziert und aus der Ferne kaum zu beurteilen. Hierzu sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden.
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Alt 07.12.2011, 13:04
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AW: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Danke für die Beurteilung des fiktiven Falles.

A würde gut daran tun mit B ein letztes klärendes Gespräch zu führen. Ggfl gibt es noch eine Einigung.
Es hängt ja ggfl auch noch mehr daran. Theoretisch hat A ja auch Kfw-Mittel beantragt und die sind ha zwecksgebunden für dieses eine Bauvorhaben. Wenn sich nun Grundrisse, Baukosten etc deutlich verändern könnte das Auswirkungen auf die Kfw Darlehn haben und finanzielle Schäden nach sich ziehen.

Ansonsten bleibt A wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 05:16
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AW: Baukostenerhöhung um 25% Einfamilienhaus

Zitat:
Zitat von ebo Beitrag anzeigen
Danke für die Beurteilung des fiktiven Falles.

A würde gut daran tun mit B ein letztes klärendes Gespräch zu führen. Ggfl gibt es noch eine Einigung.
Es hängt ja ggfl auch noch mehr daran. Theoretisch hat A ja auch Kfw-Mittel beantragt und die sind ha zwecksgebunden für dieses eine Bauvorhaben. Wenn sich nun Grundrisse, Baukosten etc deutlich verändern könnte das Auswirkungen auf die Kfw Darlehn haben und finanzielle Schäden nach sich ziehen.

Ansonsten bleibt A wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart.
Ein Anwalt sollte das letzte Mittel sein. Er vertritt die Interessen seiner Partei und kann deshlab eine gütlich Einigung nicht fördern.
Grundsätzlich gilt aber, es besteht ein Vertrag. Auch wenn er nicht schriftlich fixiert ist. B hat einen Anspruch, ja eine Verpflichtung , zu bauen, A hat den vereinbarten Preis zu zahlen.

Kündigt A ohne triftigen Grund, bleibt der Anspruch des B zunächst bestehen. Er muß sich ggf. Ersparnisse anrechnen lassen. Er kann z. B. nicht einen neuen Auftrag für seine Leute aus dem Hut ziehen.
Das ist auch beim Hotelzimmer, das man abbestellt, so

Wenn bei einer Änderung, "ohne zusätzliche Kosten" unerwartete Schwierigkeiten auftreten, sind diese Zusatzkosten in die Vereinbarung nicht eingeschlossen. Sie müssen extra bezahlt werden. B muß sie ggf. aber nachweisen.

Natürlich hat B hier die Möglichkeit sich unfair zu verhalten und Kosten, die er als Fachmann erwarten konnte, als unerwartet hinzustellen. Hätte B die zusätzlichen Kosten vorher erkannt und auch benannt, hätte A sie aber auch bezahlen müssen.
Warum soll A bei einem unfairen B besser gestellt werden?

Da muß sich A eben Sachverstand aneignen oder hinzuziehen.

Also ein Fachmann, der mit B redet, wird besser sein, als ein Anwalt, der die Zusatzkosten garnicht beurteilen kann und wiederum einen Sachverständigen hinzuziehen muß.

Auch sonst sollte man bei einem BVH grundsätzlich einen eigenen Fachmann haben.

"Muss Bauherr A alle bislang angefallenen Kosten bezahlen? "
Natürlich!!!

pauline
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