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Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 20.01.2011, 18:48
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Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Folgender Fall: Auf einem Grundstück (Niedersachsen)steht ein Zweifamilienhaus.
Das Grundstück ist nicht real, sondern grundbuchlich ideell geteilt. Zw. beiden Eigentümerparteien besteht eine Teilungserklärung, in der u. a. für Anbauten bestimmte gegenseitige Einschränkungen gelten.

Der Eigentümer einer Haushälfte beantragte ohne Wissen der anderen Partei
(vertragswidrig i.S. der Teilungserklärung) Genehmigung für einen Anbau direkt an der Hausgrenze zum Nachbarn, der vom Bauamt auch bewilligt wurde - ohne jede Information des Nachbareigentümers. Nachträgliche Begründung des Bauamtes: Es handele sich um ein ungeteiltes Grundstück, eine grundbuchlich eingetragene ideelle Teilung mit Teilungserklärung sei privatrechtlicher Natur u. baurechtlich unbeachtlich; es bestünde auch keine Informationspflicht gegenüber dem direkt betroffenen Nachbareigentümer.

FRAGE: Ist die Auffassung der Baubehörde tatsächlich rechtens?

Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 10:45
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von logos Beitrag anzeigen
FRAGE: Ist die Auffassung der Baubehörde tatsächlich rechtens?
Ja, das ist es! Aber wo ist das Problem? Der eine darf ohne Zustimmung des anderen den Anbau nicht vornehmen!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 17:26
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Ja, das ist es! Aber wo ist das Problem? Der eine darf ohne Zustimmung des anderen den Anbau nicht vornehmen!
Ganz einfach: Der Anbau wurde ohne vorherige Kenntnis der mitbetroffenen Nachbarpartei
von heute auf morgen begonnen u. durchgeführt, d. h. vertragswidrig i. S. der
Teilungserklärung.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 11:30
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Der Bau sollte sofort eingestellt werden (einstweilige Verfügung). Das bereits errichtete muss entfernt werden!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 09:01
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Der Bau sollte sofort eingestellt werden (einstweilige Verfügung). Das bereits errichtete muss entfernt werden!
Das muß aber auf dem Privatklageweg geschehen. Baurechtlich ist der Anbau nicht zu beanstanden!
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Alt 26.01.2011, 18:35
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Danke für die Hinweise.
Zusatzfrage:
Baurechtlich besteht zwar EIN ungeteiltes Grundstück, das aber offiziell hälftig
im Besitz von ZWEI verschiedenen Haus- u. Grundeigentümern ist.
Besteht, wenn EINE (Mit-)Eigentümerpartei einen Bauantrag stellt, zumindest eine
INFORMATIONSPFLICHT des Bauamtes gegenüber der anderen (Mit-)Eigentümerpartei?

Das Bauamt verneinte dies, blieb dafür aber eine Rechtsbegründung schuldig.
Ich bewerte das Verhalten der Behörde als grob rechtswidrige Verletzung von Eigentumsrechten.
Was meint der Jurist dazu?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 10:33
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Es besteht keine derartige Pflicht!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 11:12
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Die Behörde hat richtig gehandelt, auch wenn es manchmal schwer zu verstehen ist. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat jeder erstmal für sich Informationen zu dem ihn interessierenden Rechtsgebiet einzuholen. Das andere Gesellschaftsmodell, in dem der Staat jeden bei der Hand nahm, ist bekanntlich vor 20 Jahren durch Volkes Wille gestorben. Im öffentlichen Baurecht interessieren nicht die Eigentumsverhältnisse. Nachzulesen in jeder Landesbauordnung unter dem Stichwort "Erteilung der Baugenehmigung". Da steht meistens drin, daß die Baugenehmigung "ungeachtet privater Rechte erteilt" wird. Das Eigentum leitet sich aus Art. 14 Grundgesetz und den Vorschriften über das Eigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch her und ist Privatrecht. Baurecht ist aber öffentliches Recht. Geht auch nicht anders, weil sonst jeder Bauherr seine subjektiven privaten Rechte gegenüber der Baubehörde geltend macht. Das darf bei der objektiven Prüfung nach Baurecht aber keine Rolle spielen.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 11:48
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Soweit klar, pythagoras. Meine Frage betraf ausschließlich die Informationspflicht der Baubehörde an andere zwangsweise betroffene Miteigentümer bei Bauantrag nur EINER Partei; das hat nichts zu tun mit einer weitergehenden staatl. Einmischung in privates Eigentumsrecht, wie Sie ausführten.
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Alt 28.01.2011, 12:03
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AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von logos Beitrag anzeigen
...das hat nichts zu tun mit einer weitergehenden staatl. Einmischung in privates Eigentumsrecht, wie Sie ausführten.
Da bin ich falsch verstanden worden! Ich wollte damit ausdrücken, dass jeder für sich selbst entscheidet, wie er mit einem bestimmten Sachverhalt umgeht. Du hast es ja auch richtig gemacht, indem du dich hier informiert hast. Nur - spätestens nach der ersten Antwort von schielu - hättest du nach der Landesbauordnung deines Bundeslandes googlen können und dort die Antwort gefunden, die ich später beschrieben hatte. Dann wäre das Thema durch gewesen und wir hätten uns anderen Problemen zuwenden können.
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