Dies ist eine Diskussion zu Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung innerhalb des Forums Baurecht
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| Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Das Grundstück ist nicht real, sondern grundbuchlich ideell geteilt. Zw. beiden Eigentümerparteien besteht eine Teilungserklärung, in der u. a. für Anbauten bestimmte gegenseitige Einschränkungen gelten. Der Eigentümer einer Haushälfte beantragte ohne Wissen der anderen Partei (vertragswidrig i.S. der Teilungserklärung) Genehmigung für einen Anbau direkt an der Hausgrenze zum Nachbarn, der vom Bauamt auch bewilligt wurde - ohne jede Information des Nachbareigentümers. Nachträgliche Begründung des Bauamtes: Es handele sich um ein ungeteiltes Grundstück, eine grundbuchlich eingetragene ideelle Teilung mit Teilungserklärung sei privatrechtlicher Natur u. baurechtlich unbeachtlich; es bestünde auch keine Informationspflicht gegenüber dem direkt betroffenen Nachbareigentümer. FRAGE: Ist die Auffassung der Baubehörde tatsächlich rechtens? Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar. |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Ja, das ist es! Aber wo ist das Problem? Der eine darf ohne Zustimmung des anderen den Anbau nicht vornehmen! |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Zitat:
von heute auf morgen begonnen u. durchgeführt, d. h. vertragswidrig i. S. der Teilungserklärung. |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Der Bau sollte sofort eingestellt werden (einstweilige Verfügung). Das bereits errichtete muss entfernt werden! |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Zitat:
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Danke für die Hinweise. Zusatzfrage: Baurechtlich besteht zwar EIN ungeteiltes Grundstück, das aber offiziell hälftig im Besitz von ZWEI verschiedenen Haus- u. Grundeigentümern ist. Besteht, wenn EINE (Mit-)Eigentümerpartei einen Bauantrag stellt, zumindest eine INFORMATIONSPFLICHT des Bauamtes gegenüber der anderen (Mit-)Eigentümerpartei? Das Bauamt verneinte dies, blieb dafür aber eine Rechtsbegründung schuldig. Ich bewerte das Verhalten der Behörde als grob rechtswidrige Verletzung von Eigentumsrechten. Was meint der Jurist dazu? |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Es besteht keine derartige Pflicht! |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Die Behörde hat richtig gehandelt, auch wenn es manchmal schwer zu verstehen ist. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat jeder erstmal für sich Informationen zu dem ihn interessierenden Rechtsgebiet einzuholen. Das andere Gesellschaftsmodell, in dem der Staat jeden bei der Hand nahm, ist bekanntlich vor 20 Jahren durch Volkes Wille gestorben. Im öffentlichen Baurecht interessieren nicht die Eigentumsverhältnisse. Nachzulesen in jeder Landesbauordnung unter dem Stichwort "Erteilung der Baugenehmigung". Da steht meistens drin, daß die Baugenehmigung "ungeachtet privater Rechte erteilt" wird. Das Eigentum leitet sich aus Art. 14 Grundgesetz und den Vorschriften über das Eigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch her und ist Privatrecht. Baurecht ist aber öffentliches Recht. Geht auch nicht anders, weil sonst jeder Bauherr seine subjektiven privaten Rechte gegenüber der Baubehörde geltend macht. Das darf bei der objektiven Prüfung nach Baurecht aber keine Rolle spielen.
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Soweit klar, pythagoras. Meine Frage betraf ausschließlich die Informationspflicht der Baubehörde an andere zwangsweise betroffene Miteigentümer bei Bauantrag nur EINER Partei; das hat nichts zu tun mit einer weitergehenden staatl. Einmischung in privates Eigentumsrecht, wie Sie ausführten. |
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| AW: Baugenehmigung contra WEG-Teilungserklärung Da bin ich falsch verstanden worden! Ich wollte damit ausdrücken, dass jeder für sich selbst entscheidet, wie er mit einem bestimmten Sachverhalt umgeht. Du hast es ja auch richtig gemacht, indem du dich hier informiert hast. Nur - spätestens nach der ersten Antwort von schielu - hättest du nach der Landesbauordnung deines Bundeslandes googlen können und dort die Antwort gefunden, die ich später beschrieben hatte. Dann wäre das Thema durch gewesen und wir hätten uns anderen Problemen zuwenden können.
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