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BauGB §35

Dies ist eine Diskussion zu BauGB §35 innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 17.07.2011, 22:48
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BauGB §35

Moin
Uns beschäftigt im Augenblick der §35BauGB.
Unter §35BauGB Abs.1 steht das im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Biogasanlage und einer Hähnchenmastanlage, die 300m von der nächsten Wohnbebauung errichtet werden soll.
95% der Straßen und Wirtschaftswege die zu den Anbauflächen führen sind Tonnen begrenzt und für Erntefahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 10t nicht zugelassen.
Trecker mit Silagewagen wiegen zusammen ca.40t.

Die Frage ist ob die Flächen auf denen der Mais für die Biogasanlage angebaut werden soll, auch dem BauGB§35 Abs.1 unterliegen da sie zur Biogasanlage gehöhren.

Müssen die Anbauflächen ausreichend erschlossen sein?

mogway
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 13:12
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AW: BauGB §35

Ja sollten sie. Aber dafür genügt bereits ein Wirtschaftsweg der mit dem entsprechenden Gerät befahrbar ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 13:45
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AW: BauGB §35

Die Anbauflächen selbst ja nicht, da Mais ja kein Vorhaben iSd 29 BauGB ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 12:04
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AW: BauGB §35

Zitat:
Zitat von mogway Beitrag anzeigen
Die Frage ist ob die Flächen auf denen der Mais für die Biogasanlage angebaut werden soll, auch dem BauGB§35 Abs.1 unterliegen da sie zur Biogasanlage gehöhren.

Müssen die Anbauflächen ausreichend erschlossen sein?

mogway
Ich denke, dass diese Frage von einem Nichtlandwirt gestellt wurde!

als Landwirt sollten Sie wissen, dass Monokulturen nicht gesund sind.

Insoweit ergibt sich daraus auch die Antwort auf Ihre Frage,
Ackerland ist Ackerland, egal was sie darauf anbauen. Insoweit kann der Anbau von Früchten auch nicht unter § 35 BauGB fallen.

Wollen sie wirklich allen Ernstes die Gemeinde dazu verdonnern die Wirtschaftswege für Ihre 40 Tonner herzurichten?
Meinen Herzlichen Glückwunsch an Ihr Selbstbewusstsein.

Vielen Dank dafür, dass Lebensmittel immer teurer werden und der wertvolle Ackerboden durch Anbau von Monokulturen vernichtet wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 17:46
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AW: BauGB §35

Zitat:
Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
Ich denke, dass diese Frage von einem Nichtlandwirt gestellt wurde!

Sie denken richtig,der Fragesteller ist kein Landwirt.

als Landwirt sollten Sie wissen, dass Monokulturen nicht gesund sind.

Wenn der Fragesteller kein Landwirt ist, wie soll er dann als Landwirt wissen das Monokulturen ungesund sind????

Insoweit ergibt sich daraus auch die Antwort auf Ihre Frage,
Ackerland ist Ackerland, egal was sie darauf anbauen. Insoweit kann der Anbau von Früchten auch nicht unter § 35 BauGB fallen.

Da der Fragesteller kein Landwirt ist warum sollte er auf dem Ackerland etwas anbauen???

Wollen sie wirklich allen Ernstes die Gemeinde dazu verdonnern die Wirtschaftswege für Ihre 40 Tonner herzurichten?
Meinen Herzlichen Glückwunsch an Ihr Selbstbewusstsein.

Der Fragesteller möchte den Landkreis und die Gemeinde dazu verdonnern die Anlage nicht zu genemigen da die Straßen und Wege nicht für Fahrzeuge mit einem Gesammtgewicht von bis zu 50t
ausgelegt sind.

Vielen Dank dafür, dass Lebensmittel immer teurer werden und der wertvolle Ackerboden durch Anbau von Monokulturen vernichtet wird.
Den Dank kann der Fragesteller nicht annehmen da er keinen wertvollen Ackerboden besitzt.

mogway
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Alt 31.07.2011, 18:13
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AW: BauGB §35

Zitat:
Zitat von mogway Beitrag anzeigen
Der Fragesteller möchte den Landkreis und die Gemeinde dazu verdonnern die Anlage nicht zu genemigen da die Straßen und Wege nicht für Fahrzeuge mit einem Gesammtgewicht von bis zu 50t
ausgelegt sind.
mogway
Da werden Sie sicherlich
weder
mit der Argumentation Monokulturen
noch
mit der Argumentation schwere Technik
weiter kommen.
Der Bauer kann den Mais, die Rüben etc. auch mit schwerer Technik für andere Zwecke wegfahren (z. b. Zuckerfabrik oder bBiogasanlage in 50 km Entfernung).

Dann müsste man die Landwirtschaft generell reglementieren und ich denke, dass wollen sie genau so wenig wie ich.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 18:30
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AW: BauGB §35

Zitat:
Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
Da werden Sie sicherlich
weder
mit der Argumentation Monokulturen
noch
mit der Argumentation schwere Technik
weiter kommen.
Der Bauer kann den Mais, die Rüben etc. auch mit schwerer Technik für andere Zwecke wegfahren (z. b. Zuckerfabrik oder bBiogasanlage in 50 km Entfernung).

Dann müsste man die Landwirtschaft generell reglementieren und ich denke, dass wollen sie genau so wenig wie ich.
Der Bauer kann aber ob er es darf ist die Frage, da die Wege zu den Anbauflächen auf 3t,7t und 10t begrenzt sind.
Selbstverständlich kann der Landwirt über tragfähige Straßen die Früchte über 50 km transportieren.

mogway
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 20:13
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Der Bauer kann aber ob er es darf ist die Frage, da die Wege zu den Anbauflächen auf 3t,7t und 10t begrenzt sind.
Selbstverständlich kann der Landwirt über tragfähige Straßen die Früchte über 50 km transportieren.

mogway
Na wenn die vorhandenen Straßen von der Last begrenzt sind, so kann über diese auch kein "Schwerlasttransport" rollen. Egal ob zu der Diogasanlage oder zu der Zuckerfabrik.
Dies ist aber noch immer kein Grund um eine Biogasanlage zu versagen, da man ja auch auf kleinere Transporte ausweichen kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 21:47
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AW: BauGB §35

Zitat:
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Na wenn die vorhandenen Straßen von der Last begrenzt sind, so kann über diese auch kein "Schwerlasttransport" rollen. Egal ob zu der Diogasanlage oder zu der Zuckerfabrik.
Dies ist aber noch immer kein Grund um eine Biogasanlage zu versagen, da man ja auch auf kleinere Transporte ausweichen kann.
Laut BauGB muss ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
auf eine gesicherte Nachhaltigkeit und Bewirtschaftung des Betriebes (auch im Sinne einer Überlebensfähigkeit)ausgelegt sein.
Wenn der Landwirt auf kleinere Transporte bzw. Erntemaschienen ausweichen würde wäre die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.
Geht mann davon aus das die Schlepper mit Anhänger 40t wiegen und
die Straßen 10t begrenzt sind müßte der Landwirt 4 mal fahren.

mogway
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  #10 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 07:32
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Zitat:
Zitat von mogway Beitrag anzeigen
Laut BauGB muss ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
auf eine gesicherte Nachhaltigkeit und Bewirtschaftung des Betriebes (auch im Sinne einer Überlebensfähigkeit)ausgelegt sein.
Wenn der Landwirt auf kleinere Transporte bzw. Erntemaschienen ausweichen würde wäre die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.
Geht mann davon aus das die Schlepper mit Anhänger 40t wiegen und
die Straßen 10t begrenzt sind müßte der Landwirt 4 mal fahren.

mogway
Kein Wunder, dass es in Deutschland mit der Wirtschaft nicht voran geht!!!

Für was gibt es eigentlich Experten und studierte, wenn schon Laien meine feststellen zu können, ob sich eine Investition lohnt oder nicht.

@mogway
1. Vertrauen Sie darauf, dass sich der Laandwirt an die Gesetze hält! Hat er doch bisher auch. Oder?
Meinen Sie nicht, dass auch für die fahrt in die Zuckerfabrik oder für die Fahrt mit Getreide zu seinem Hof ein 40 - Tonner effektiver und kostengünstiger, als ein 10 - Tonner gewesen wäre?
Woher wollen Sie eigentlich wissen, dass der Mais für die bioanlage nur von den Feldern A, B und C kommen wo nur 10 - Tonner fahren dürfen?
Ich persönlich kenne in meiner Region keine Tonnagebegrenzung für den ladwirtsachaftlichen Verkehr.

2. Vertrauen sie den öffentlichen "Bedenkenträgern"
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