Dies ist eine Diskussion zu Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung (???) innerhalb des Forums Baurecht
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| Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung (???) ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall Angenommen Bauherr X möchte bei sich zu Hause eine größere Baumaßnahme durchführen lassen, holt von mehreren Baufirmen Angebote ein und übergibt den Auftrag der Firma Y. Nach Fertigstellung fallen noch umfangreiche Arbeiten an, die ursprünglich nicht geplant waren. Bauherr X und die Firma X vereinbaren, diese Arbeiten in Regie, also nach Lohnaufwand abzurechnen. Der Sitz der Firma X ist 50 km weit vom Bauvorhaben entfernt, sodass die Arbeiter täglich ca. 45 Minuten von der Werkstatt zur Baustelle und zurück fahren müssen, also insgesamt mind. 1 ½ Std, bzw. 4 ½ Std. für drei Arbeiter – das geht über mehrere Wochen so. Frage Kann sich die Firma Y bei der Abrechnung nach Lohnaufwand zusätzlich die täglichen Anfahrten vergüten lassen? Die Verrechnung von Anfahrten ist i. d. R. ja nur bei Kundendienstmonteuren etc. üblich, jedoch nicht im Baugewerbe, wo sich ein Auftrag oft über Wochen erstreckt. In der Regel haben alle Baufirmen bei der Auftragsausführung eine mehr oder weniger lange Anfahrt, dies ist dem Anbieter bekannt und ist von ihm in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Verrechnung der Anfahrt müsste lt. Angebot oder AGB extra vereinbart worden sein. Wenn man nach Lohnaufwand abrechnet, ist das im Grunde ja nichts anderes als bei der Abrechnung nach Angebotspositionen. In dem fiktiven Fall wurden im Angebot nur die Stundensätze für Facharbeiter und Bauhelfer erwähnt, über eine Vergütung der täglichen Anfahrt gibt es weder eine Angebotsposition noch eine derartige Vereinbarung. Hierüber wurde auch nie gesprochen. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Cai02 Geändert von Cai02 (28.10.2011 um 12:34 Uhr). |
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| AW: Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung Hallo, vielleicht bekam ich auf meinen Startbeitrag keine Antwort, weil dieser zu lang ist. Daher meine Frage zum fiktiven Fall nochmal in Kurzform: Auftraggeber und Handwerker vereinbaren, eine Baumaßnahme nach Zeitaufwand abzurechnen. Das ist im Grunde nichts anderes, wie wenn ein Handwerker seine erbrachten Leistungen z. B. nach m² und Einheitspreis abrechnet. Bei der Abrechnung nach Zeitaufwand wird stattdessen halt nach verbrauchter Zeit und Einheitspreis abgerechnet. Im fiktiven Fall verrechnet der Handwerker die Arbeitszeit jedoch nicht ab Arbeitsbeginn auf der Baustelle, sondern ab Abfahrt vom Firmensitz (angenommen 50 km) und dies wochenlang. Darf die Anfahrt mitverrechnet werden oder nicht? Im Angebot/Auftrag steht nichts derartiges. Üblicherweise verrechnen nur Kundendienstmonteure eine Anfahrt. In der Baubranche aber verrechnet kein Handwerker die tägliche Fahrt zur Baustelle. Profitsüchtige Unternehmer versuchen bei Privatkunden jedoch immer öfter diesen Trick. Über die Rechtslage bezgl. der Verrechnung von „Anfahrten“ muss es im Baurecht doch irgendeine Regelung geben? Mit freundlichen Grüßen Cai02 |
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| AW: Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung Regieleistungen, also auf Stundenpreis (nicht Stundenlohn!) abgerechnete Bauleistungen, sind die mit Abstand teuerste Variante im Baugewerbe (und nicht nur da). In den Stundenpreis fliessen alle Kosten ein, also nicht nur die Löhne, sondern auch Maschinenentgelte, Fuhr- und Ladekosten, Baustellenkosten (Strom, Wasser!) etc. Die Fahrtzeiten vom Firmensitz zur Baustelle und zurück sind Arbeitszeit und werden abgerechnet. Man sollte sich nicht täuschen: auch bei der Vereinbarung von Pauschalpreisen oder Preisen je Einheit fliessen Fahrtkosten mit in die Kalkulation ein - es wird halt nur nicht transparent. Bauarbeiten über einen längeren Zeitraum auf Regiebasis durchführen zu lassen, ist eine denkbar schlechte Entscheidung (außer es wäre aufgrund der Eigenheiten des Bauvorhabens nicht anders möglich). Der Grund: beim Bauunternehmer fehlt der Zeitdruck. Bei einem Pauschalpreis oder Preis je Einheit liegt das Interesse des Bauunternehmers darin, möglichst schnell fertig zu werden. Bei einer Regiepreisvereinbarung fehlt dieser Druck naturgemäß völlig - hier gilt eher das Gegenteil. Sofern Abrechnung nach VOB/B vereinbart ist, wäre die Basis wohl § 15 VOB/B
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung Zitat:
Cai02 |
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| AW: Baufirma stellt wochenlang tägliche Anfahrten in Rechnung Sorry Klaus0155, vorher habe ich beim Editieren einen BBCode falsch gesetzt! Richtig muß es heißen: Hallo Klaus0155, vielen Dank für deine freundliche und erschöpfende Antwort. Zitat:
Bauarbeiten über einen längeren Zeitraum auf Regiebasis durchführen zu lassen, kann auch eine denkbar gute Entscheidung sein, nämlich dann, wenn der AN niedrige Stundensätze angeboten hat und der Bauherr während der gesamten Ausführung stets persönlich anwesend ist und den Arbeitern auf die Finger guckt. Gruß Cai02 |
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