Dies ist eine Diskussion zu Baufensterüberschreitung innerhalb des Forums Baurecht
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| Baufensterüberschreitung Wenn man jetzt den Schuppen mit dem vorhandenen Gebäude verbinden möchte um ein grosses Wohnhaus zu errichten. Kann es da Probleme geben? |
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| AW: Baufensterüberschreitung Ja, kann es! Wieso besteht Bestandsschutz? |
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| AW: Baufensterüberschreitung Bestandsschutz des Nebengebäudes besteht. Das Problem ist die Baufensterüberschreitung, durch den "Zusammenschluss" beider Gebäude. Im sächsischen Baurecht $68 Abs:2 und 3 habe ich etwas von Sondergenehmigungen gelesen. |
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| AW: Baufensterüberschreitung Dann wird wohl die zuständige Baubehörde der richtige Ansprechpartner sein. |
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| AW: Baufensterüberschreitung Zitat:
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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