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Bauen im Außenbereich

Dies ist eine Diskussion zu Bauen im Außenbereich innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 13.03.2011, 20:42
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Bauen im Außenbereich

Hallo, ich bin neu hier und habe mal was zum durchdiskutieren.

Ich habe von mehreren Fällen gehört, wo Leute im Außenbereich bauen wollten und es abgelehnt wurde.

Mit welchem Recht darf dort gehandelt werden? Wenn sich direkt an das Grundstück angrenzent 6-8 Häuser stehen. Ich blicke da nicht so ganz durch.

Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Ausarbeitung helfen.

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 09:09
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AW: Bauen im Außenbereich

Zitat:
Mit welchem Recht darf dort gehandelt werden? Wenn sich direkt an das Grundstück angrenzent 6-8 Häuser stehen. Ich blicke da nicht so ganz durch.
Als möglicher Versagungsgrund kommt u.a. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB in Betracht (Bauvorhaben, die die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 10:52
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AW: Bauen im Außenbereich

Können den diese Leute irgendwas versuchen oder ist man dann aufgeschmissen?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 10:56
V.I.P.
 
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AW: Bauen im Außenbereich

Änderung des Flächennutzungsplans durch den Stadtrat peitschen. Wird schwierig sein. Alternative: gegen die Entscheidung klagen. Wird noch schwieriger sein.

Ich frage mich, waum die anderen da bauen durften. Sind das vielleicht alles Landwirte?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 10:59
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AW: Bauen im Außenbereich

Zitat:
Zitat von Buggy87 Beitrag anzeigen
Können den diese Leute irgendwas versuchen oder ist man dann aufgeschmissen?
Was haben diese Leute denn bislang schon versucht?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 11:01
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AW: Bauen im Außenbereich

Ich kann es leider nicht zu hunderprozent sagen, jedoch gehen wir mal von aus das sie vor 1960 gebaut haben. Aber kann man nicht sagen: Baulücke?

Edit: Ja es wurde vor 15 Jahren ungefähr abgelehnt in dem einen Fall
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  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 11:57
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AW: Bauen im Außenbereich

Wenn das vor 15 Jahre abgelehnt wurde, könnte man ja noch einmal höflich bei der Bauortgemeinde nachfragen, ob sich an dieser Einschätzung vielleicht zwischenzeitlich etwas geändert hat. Oder Bauvoranfrage stellen und bei Ablehnung den Rechtsweg beschreiten.
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Alt 14.03.2011, 12:06
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AW: Bauen im Außenbereich

Hmm das stimmt, man könnte es nochmals versuchen aber wnen die in der Behörte gesagt haben, dass es keinen Sinn macht, was dann?

Ein Rechtsstreit wie teuer ist der? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das nicht oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 12:32
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AW: Bauen im Außenbereich

Streitwert bei einem Einfamilienhaus dürfte bei 20.000 € liegen. Bei Bauvoranfragen kann er reduziert werden, jedoch nicht unter 10.000 €. Gerichtskosten in der ersten Instanz wären dann wohl so 600 - 1000 €. Wenn man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen will, kommen dessen Kosten natürlich auch noch dazu.

Es sei denn, man gewinnt!
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  #10 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 13:22
Boardneuling
 
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AW: Bauen im Außenbereich

Bis jetzt geht es doch nur um ein Stück Land, wo die Partei ein Haus bauen WILL. Dennoch so hohe kosten? EIne versicherung übernimmt es also nicht?
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