Dies ist eine Diskussion zu Bauen im Außenbereich innerhalb des Forums Baurecht
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| Bauen im Außenbereich Ich habe von mehreren Fällen gehört, wo Leute im Außenbereich bauen wollten und es abgelehnt wurde. Mit welchem Recht darf dort gehandelt werden? Wenn sich direkt an das Grundstück angrenzent 6-8 Häuser stehen. Ich blicke da nicht so ganz durch. Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Ausarbeitung helfen. mfg |
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| AW: Bauen im Außenbereich Zitat:
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| AW: Bauen im Außenbereich Können den diese Leute irgendwas versuchen oder ist man dann aufgeschmissen? |
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| AW: Bauen im Außenbereich Änderung des Flächennutzungsplans durch den Stadtrat peitschen. Wird schwierig sein. Alternative: gegen die Entscheidung klagen. Wird noch schwieriger sein. Ich frage mich, waum die anderen da bauen durften. Sind das vielleicht alles Landwirte?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bauen im Außenbereich Was haben diese Leute denn bislang schon versucht? |
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| AW: Bauen im Außenbereich Ich kann es leider nicht zu hunderprozent sagen, jedoch gehen wir mal von aus das sie vor 1960 gebaut haben. Aber kann man nicht sagen: Baulücke? Edit: Ja es wurde vor 15 Jahren ungefähr abgelehnt in dem einen Fall |
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| AW: Bauen im Außenbereich Wenn das vor 15 Jahre abgelehnt wurde, könnte man ja noch einmal höflich bei der Bauortgemeinde nachfragen, ob sich an dieser Einschätzung vielleicht zwischenzeitlich etwas geändert hat. Oder Bauvoranfrage stellen und bei Ablehnung den Rechtsweg beschreiten. |
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| AW: Bauen im Außenbereich Hmm das stimmt, man könnte es nochmals versuchen aber wnen die in der Behörte gesagt haben, dass es keinen Sinn macht, was dann? Ein Rechtsstreit wie teuer ist der? Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das nicht oder? |
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| AW: Bauen im Außenbereich Streitwert bei einem Einfamilienhaus dürfte bei 20.000 € liegen. Bei Bauvoranfragen kann er reduziert werden, jedoch nicht unter 10.000 €. Gerichtskosten in der ersten Instanz wären dann wohl so 600 - 1000 €. Wenn man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen will, kommen dessen Kosten natürlich auch noch dazu. Es sei denn, man gewinnt! |
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