Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Dies ist eine Diskussion zu Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 13:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Hallo liebe Sachkundige und Forenmitglieder,

angenommen, ein Bauherr wird im Oktober 2009, d.h. vor mehr als 2Jahren, wegen angeblicher "abweichender Bauusführung der Garage" gem. § 28 VwVfG NRW und § 55 OWiG von einem Kreisbaumt in NRW angehört. Hieraufhin antwortet der Bauherr fristgemäß und weist alle Vorwürfe über einen von ihm beauftragten Fachanwalt zurück. Hierfür fallen dem Bauherren natürlich nicht unerhebliche Kosten an.

Nun läßt das Bauamt aber über 2 Jahre nichts von sich hören.

Hier nun meine Fragen:
1. Ist das so normal oder muss nicht das Bauamt auch innerhalb einer Frist antworten?
2. Kann mann nach 2 Jahren nicht davon ausgehen, dass sich der Vorgang inzwischen erledigt hat oder
3. könnte es nicht sein, dass das Bauamt deshalb so lange herauszögert weil das Bauamt für die erheblichen Anwaltskosten aufkommen muss, wenn sich rechtssicher herausstellt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt war.
4. Sollte man nach nunmehr 2 Jahren nicht dem Bauamt schriftlich eine Frist für eine "rechtsmittelfähige Entscheidung"setzen?

Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Aussagen zu diesem Sachverhalt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 10:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 39
Keine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Zitat:
könnte es nicht sein, dass das Bauamt deshalb so lange herauszögert weil das Bauamt für die erheblichen Anwaltskosten aufkommen muss, wenn sich rechtssicher herausstellt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt war.
Das wäre nur anzunehmen, wenn die Bauaufsichtsbehörde diese Kosten tragen müsste. Das wirft die Frage nach einer Anspruchsgrundlage auf, die sicherlich der Fachanwalt des Bauherrn beantworten kann.

Ich glaube nicht, dass der Bauherr einen derartigen Anspruch hat, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Zitat:
Zitat von Kissenschlacht Beitrag anzeigen
Das wäre nur anzunehmen, wenn die Bauaufsichtsbehörde diese Kosten tragen müsste. Das wirft die Frage nach einer Anspruchsgrundlage auf, die sicherlich der Fachanwalt des Bauherrn beantworten kann.

Ich glaube nicht, dass der Bauherr einen derartigen Anspruch hat, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Ja, also erst einmal vielen Dank für die Antwort zum Anspruch gegen das Bauamt.

Zum Einen kostet in der Regel solch ein Fachanwalt bis zu 200 €/h und läßt sich jede Antwort gut bezahlen, daher kann man sicherlich gut vorstellen, das einem Bauherrn das irgendwann zu teuer wird.

Man liegt ja oft falsch. Ist es denn so, dass tatsächlich eine Behörde jemanden zu unrecht beschuldigen darf und dann nicht mit Konsequenzen für Nachteile die durch eine falsche Anschuldigung entstehen rechnen muss?

Gerade im Baurecht ist es doch oft so, dass sich Ottonormalverbracher mit den einzelnen Paragraphen usw. nicht genügend auskennt und sich dann fachkundige Hilfe sucht. Wer schon mal so einen Anhörungsbogen bekommen hat, wo Abriss angedroht wird und bis zu 50.000,00 € an Bußgeld fällig werden kann wird sich sicherlich immer fachlich beraten lassen um nicht auch noch falsch zu antworten. Das kostet natürlich Geld.

Letzendlich wäre es dann doch tatsächlich so, dass jeder jeden anschuldigen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Gruß
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 11:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 39
Keine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kissenschlacht hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Zitat:
Man liegt ja oft falsch. Ist es denn so, dass tatsächlich eine Behörde jemanden zu unrecht beschuldigen darf und dann nicht mit Konsequenzen für Nachteile die durch eine falsche Anschuldigung entstehen rechnen muss?
Ich habe den Sachverhalt etwas anders verstanden. Die Behörde hat offenbar den Verdacht, dass der Bauherr die Garage nicht so hergestellt hat, wie es genehmigt worden ist. Um den Sachverhalt aufzuklären (und weil es so vorgeschrieben ist), wird dem Bauherrn Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern (Anhörung).

Das klingt für mich jetzt nicht sonderlich dramatisch.

Ist aber auch egal. Ganz nüchtern betrachtet läuft es auf die Frage hinaus, ob der Bauherr einen Anspruch gegen die Behörde hat oder nicht. Dass sich jemand zu Unrecht beschuldigt fühlt, gibt für so einen Anspruch nichts her, solange es keine Vorschrift gibt, die ihm dafür einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten einräumt.

Und da ist der Bauherr (oder sein Anwalt) gefordert, diese Anspruchsgrundlage zu benennen, auch wenn die Behörde von Amts wegen verpflichtet ist, selbst zu überprüfen, ob es eine derartige Anspruchsgrundlage gibt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:35
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 385
100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (385 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.

Nutznieser ist doch der Bauherr, der die angeblich in abweichender Form errichtete Garage sein Eigen nennt. Es gab eine Anhörung nach § 28 VwVfG. Der Bauherr nimmt Stellung. Nix passiert seitens der Behörde. Schlechter (Behörden-) Stil.

Das Kreisbauamt hat aber weder davor, noch danach z.Z. einen Verwaltungsakt erlassen (Baugenehmigung, Rückbauverfügung) angeordnet, oder ? Warum will der Bauherr unbedingt die Behörde aufwecken ? Das würde nach der Fallschilderung doch ggf. nur einen Nachteil für den Bauherrn bedeutet.

Man könnte auch folgende Strategie fahren:
  • Abwarten und nix tun.

Am Zug ist die Behörde; nicht der Bauherr. Wenn die Behörde also nicht reagiert - über Jahre hinweg - dann würde ich unterstellen, dass die Behörde
  • die Sache zu den Akten gelegt hat oder
  • die Garage duldet.

Sollte die Behörde in ein paar Jahren doch noch mal aktiv werden, dann würde ich der Behörde deren Untätigkeit als Duldung auslegen.

Falls der Bauherr aber eine definitive Antwort haben will oder benötigt, so kann er sich auch ohne Einbindung des Rechtsanwaltes bei den zuständigen Mitarbeitern der Behörde mal erkundigen ...

Die Kosten des Rechtsanwaltes bekommt der Bauherr auf keinen Fall vom Kreisbauamt zurück. Mir ist keine Grundlage hierfür bekannt. Daher scheidet diese Vermutung aus.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 19:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HeltaPerry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bauamt reagiert nicht auf Widerspruch

Dank an Alle die sich die Mühe gemacht haben zu antworten und zur Meinungsbildung beigetragen haben.

Gruß
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anhörung, bauamt, widerspruchsfrist

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bauen im Außenbereich; Bauamt möchte zustimmen, kann aber nicht Baurecht 27.04.2009 07:23
Vermieter reagiert nicht auf Widerspruch zu Betriebskostenabrechnung Mietrecht 23.01.2009 17:28
Abgemahnter reagiert nicht, was nun? Urheberrecht 19.01.2009 10:06
Ware wird nicht geliefert und Verkäufer reagiert nicht! Internetrecht 29.04.2008 14:25
Terrassentüre lässt sich nicht verriegeln? Vermieter reagiert nicht!!! Mietrecht 29.09.2007 00:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN