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Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Dies ist eine Diskussion zu Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 13:58
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Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Schönen guten Tag, ich hab hier einen fiktiven Fall den ich gerne mit euch bereden würde.

Angekommen ein Heilpraktiker möchte in der 1. Etage eines Wohnhauses in einer Mischgegend (Wohn/Gewerbe) seine Praxis eröffnen.
Nun wird ihm mitgeteilt, dass laut §48 der Niedersächsischen Bauverordnung diese Praxis behindertengerecht sein muss, sprich Barrierefrei.

Der Heilpraktiker hat aber keine Behandlungspflicht in seiner Praxis, d.h. er muss keine behinderten Menschen in der Praxis behandeln sondern darf diese beim Patienten in der Wohnung behandeln, was er auch machen würde. Desweiteren dürfte der Heilpraktiker vom Gesetz her auch den behinderten Patienten abweisen. Also gibt es es keinen Grund das dem Heilpraktiker aufgezwungen wird die Wohnung Behindertengerecht zu bauen. Im Gegensatz zum normalen Arzt der eine Behandlungspflicht hat.

Man stelle sich vor in der Bauordnung steht, dass auf jeder Damentoilette ein Urinal (Umgangsprachlich, Pissbecken) zu stehen hat. Das wäre der gleiche Murks.

Wie kann der Heilpraktiker es angehen, dass er eine Ausnahmeregelung oder ähnliches bekommt und welche anderen Möglichkeiten seitens der Rechtswege wären für den Heilpraktiker möglich.

Zur Info des §48
http://nullbarriere.de/bauordnung-niedersachsen.htm

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 14:27
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Zitat:
Zitat von Sternverschluss Beitrag anzeigen
Der Heilpraktiker hat aber keine Behandlungspflicht in seiner Praxis
„Ein Arzt ist grundsätzlich zur Behandlung von Patienten verpflichtet, die seine Praxis aufsuchen und gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder sich verpflichten, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen.“ entnehme ich dieser Seite.

Weshalb ist dieser Heilpraktiker von dieser Pflicht entbunden?

Zitat:
Zitat von Sternverschluss Beitrag anzeigen
d.h. er muss keine behinderten Menschen in der Praxis behandeln sondern darf diese beim Patienten in der Wohnung behandeln
Woraus geht das hervor?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 14:28
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Zitat:
Zitat von Sternverschluss Beitrag anzeigen
Im Gegensatz zum normalen Arzt der eine Behandlungspflicht hat.
Einen Heilpraktiker mit einem Arzt zu vergleichen ist schon eine ziemliche Hybris.

Ein Arzt würde den Absatz 3 des zitierten Paragraphen lesen.

@Alexias: ein Arzt ist auch nicht zu der Behandlung eines Patienten verpflichtet, mit 2 Ausnahmen: 1. Notfall und 2. Vertragsarzt der GKV. Ein Heilpraktiker ist kein Vertragspartner der GKV, er ist ein reiner Privatunternehmer, darum schließt er nur private "Behandlungs"verträge. Die verlinkte Seite erzählt Unsinn.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 15:03
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen

Ein Arzt würde den Absatz 3 des zitierten Paragraphen lesen.
Die Ausnahmen gelten doch nur für Punkt 1 und 2, nicht für Punkt 6.

@Alexias: Das geht wohl daraus hervor, dass der Heilpraktiker auch nicht die Erlaubnis durch das IfsG hat alle Krankheiten zu behandeln. Bzw. auch daher, das im Heilpraktikergesetz nichts von Behandlungspflicht steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 15:11
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Zitat:
Zitat von Sternverschluss Beitrag anzeigen
Die Ausnahmen gelten doch nur für Punkt 1 und 2, nicht für Punkt 6.
Nein, die Ausnahmen gelten für die gesamten Absätze 1 und 2! Also alles was unter (1) und (2) erwähnt ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 16:11
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Also ist für den Heilpraktiker*, der anbietet Behinderte Personen in ihren Wohnungen zu behandeln, nicht damit zu rechnen das Behinderte sie benutzen werden und somit ist eine Ausnahme möglich. Desweiteren wäre der Barrierefreie Ausbau nur durch unverhältnißmäßigen Mehraufwand nötig, der Aufgrund der Hausbesuche auch nicht nötig wäre.

*Der außerdem nur eine Bestellpraxis hätte, d.h. Termine nur nach telefonischer Vereinbarung, somit wären auch hiermit nicht damit zu rechnen das Behinderte diesen einfach so aufsuchen.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 16:20
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Na also, Antrag stellen. Im Übrigen ist es immer sinnvoll, mal zum Bauamt zu gehen und mit denen unverbindlich zu reden. Dann merkt man schnell, ob da Widerstand zu erwarten ist oder eher nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 16:50
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Der Heilpraktiker hat schon mit dem Bauamt telefoniert, daher auch die Auskunft über die Ablehnung. Heilpraktikergesetz sei dem Mann vom Bauamt aber nicht bekannt, daher wohl auch die Ablehnung.

Der Heilpraktiker wird jetzt einen Bauantrag mit Hilfe einer in der Fachrichtung Ausgebildeten Person stellen.


Ich bedankte mich ganz herzlich für das durchkauen des fiktiven Falles, sollte die fiktive Geschichte weiter gehen, werde ich es mit euch sicher teilen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 17:20
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

Zitat:
Zitat von Sternverschluss Beitrag anzeigen
Der Heilpraktiker wird jetzt einen Bauantrag mit Hilfe einer in der Fachrichtung Ausgebildeten Person stellen.
Wichtig ist darzustellen, warum ein Umbau nur mit unverhältnismäßigen Mitteln möglich wäre! Ich würde eher in die Richtugn zielen als in die Richtung "Behinderte müssen ja nicht in die Praxis kommen".
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  #10 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 11:16
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AW: Barrierefreie Praxis trotz Heilpraktiker unumgänglich?

§ 1/6. ist ziemlich eindeutig! Auch Heilpraktiker fallen unter die "Heilberufe"! Wie der einzelne dort tatsächlich handelt, ist baurechtlich nicht relevant.
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