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Außenbereich

Dies ist eine Diskussion zu Außenbereich innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2011, 16:00
Boardneuling
 
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Außenbereich

Guten Tag,

angenommen durch ein Grundstück läuft die Ortschaftsgrenze. Ein Teil des Grundstücks liegt innerhalb der Ortschaft und ist wohl damit Bau- und Freifläche. Aber was ist der Teil des Grunstücks außerhalb der Ortschaft. Ist es Freifläche oder landwirtschaftliche Nutzfläche.

Grüße
S.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 11:21
V.I.P.
 
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AW: Außenbereich

Freifläche, wenn es nicht ausdrücklich als landw. Nutzfläche ausgewiesen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 12:35
Boardneuling
 
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AW: Außenbereich

Danke für die Info.

In den Weiten des Internets fand ich noch folgenden Text:

"...
Gebäude- und Freiflächen sind Flächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Unbebaute Flächen wie Vorgärten, Hausgärten (bis zu 10 Ar), Spielplätze oder Stellplätze gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Flächen bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet.
..."

Wo findet man solche Regeln rechtsverbindlich?

Wenn der Text rechtsverbindlich wäre, wäre die Fläche außerhalb der Ortschaft nur bis zur 10 fachen Größe der bebauten Fläche Freifläche.

Was ist die Fläche dann, wenn sie 10 - mal größer ist wie die bebaute Fläche?

Viele Grüße
S.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 23:44
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AW: Außenbereich

Ich weiß nicht, wo du den Text gefunden hast. Dem Baurecht ist er jedenfalls nicht zuzuordnen. Eher dem Bewertungsrecht. Egal, maßgebend für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches ist eben dieses. Hier speziell der § 35, der regelt, was im Außenbereich gebaut werden darf. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Google mal nach dessen Entscheidungssammlung. Im übrigen ist zuerst die Einschätzung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) maßgebend. Gegen deren evtl. (ablehnende) Entscheidung sind evtl. die Rechtsmittel einzulegen, wenn man auf seiner Meinung besteht.
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