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Auslegung der ENEV 2009

Dies ist eine Diskussion zu Auslegung der ENEV 2009 innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 28.09.2011, 12:44
Boardneuling
 
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Auslegung der ENEV 2009

Hallo,

ich würde gern zur Vergewisserung ein paar Infos über die Auslegung der Energieeinsparverordnung von 2009 einholen.

In der Verordung steht unter §9:
Zitat:
ENEV 2009 §9 Absatz 1:

Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 ... sind so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten werden. Die Anforderungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn

1. geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres - Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach § 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2
...
um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten.
Es handelt sich also um 2 Bedingungen:
a) Satz 1 - Erfüllung der in Anlage genannten Werte
b) Satz 2 - Energiebedarf ist nicht höher als 140% vom Referenzgebäude

Beispiel: Ein Immobilienbesitzter möchte seine Fenster tauschen. Dazu schaut er in der Anlage 3 nach und erfährt dort die technischen Werte, die die Fenster erfüllen müssen. Wenn er Fenster mit den entsprechenden Werten einbaut, erfüllt der die ENEV (Anwendung von Satz 1).

Alternativ kann er auch Satz 2 (140% vom Referenzgebäude) nachweisen und braucht sich dann nicht an die Werte aus Anlage 3 halten.

Ist das soweit korrekt?

Danke
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