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Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

Dies ist eine Diskussion zu Auskunftsanspruch gegen Baubehörde innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 17.02.2011, 18:13
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Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

Hallo,
ein Haus-/Grundeigentümer befürchtet durch eine ohne seine Kenntnis
genehmigte Baumaßnahme eines Doppelhausnachbarn eine baurechtliche
Benachteiligung und verlangt vom zuständigen Bauamt unentgeltlich einige
konkrete allgemeine baurechtliche Auskünfte im Zusammenhang mit der
erteilten Baugenehmigung.
Das Bauamt verweigert eine unentgeltliche Auskunft, auch hinsichtlich der Kostenhöhe.

FRAGEN: Hat der zwangsweise mitbetroffene Hausnachbar einen unentgeltlichen
Auskunftsanspruch gegen die Behörde zwecks Klärung, ob und inwieweit er durch
die genehmigte Baumaßnahme des Hausnachbarn baurechtlich benachteiligt wird?
U. a. wird Auskunft zur max. zulässigen GRZ verlangt, da für das Grundstück (und das
übrige bebaute Wohngebiet) kein B-Plan besteht, sondern Bundesbaurecht gilt.

Ferner: Können unentgeltliche Auskünfte notfalls über das Verwaltungsgericht erfolgreich eingefordert werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.02.2011, 19:11
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AW: Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

Ob eine Auskunft unentgeltlich ist, orientiert sich dabei nach der Satzung der Gemeinde bzw. Behörde, oder gar das Landesgebührengesetz.
Klage auf Auskunft im Sinne einer allg. Leistungskalge ist denkbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 10:21
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AW: Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

Edit: nonsense

Geändert von pfalauto (18.02.2011 um 10:51 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 10:31
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AW: Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

Zitat:
Zitat von pfalauto Beitrag anzeigen
Soweit ich das weiß und hier auch sehe, ist der Nachbar (zumindest in Bayern) selbst bei genehmigungsfreien Beuvorhaben zu unterrichten. Falls das unterbleibt, so ist ihm also die Baugenehmigung zuzustellen.
Wird dies nicht getan, so bleibt nur eine allgemeine Leistungsklage übrig.
Bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben soll die Baubehörde den Nachbarn unterrichten oder eine Baugenehmigung vorlegen? Hmmmmmm, egal wie lange man über diesen Satz nachdenkt, er bekommt keinen Sinn!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 10:50
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AW: Auskunftsanspruch gegen Baubehörde

So, ich wollte mich gerade verbessern, da auch ich selten so einen Schmarrn gelesen und geschrieben habe

Tut mir echt leid, das war einfach vollkommen daneben. Hab hier auch noch ein Urteil vorliegen in dem es um die Nachbarbeteiligung geht. Muss ich mir noch genauer durchlesen aber meine Ausführungen waren wohl eher falsch als sonstwas
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