Dies ist eine Diskussion zu Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung innerhalb des Forums Baurecht
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| Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung es würde mich interessieren was Ihr zu folgendem erfundenem Fall sagt: Abrißverfügung die ausgesetzt würde unter der Bedingung dass keine genehmigungspflichtigen Anlagen hinzugefügt und vorgenommen, keine genehmigungsbedürftigen Ausbauten vorgenommen werden würden. Es würde sich um ein Einfamilienhaus im Aussenberreich mit Einliegerwohnung handeln, vom Eigentümer bewohnt. Könnte der Hausbesitzer in die Einliegerwohnung ziehen und den Rest vermieten ohne dass eine Nutzungsänderung von den Baubehörden genehmigt werden müsste? Hätte eine Nutzungsänderung Auswirkungen auf die Verfügung? LG |
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| AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung Zitat:
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung Hallo, Dank für den Tip. Jedoch hat mich keiner im Visier. Ist doch alles rein Erfundenes hier. Jedoch sähe es so aus dass hier bauamtlich nie festgehalten wurde ob es sich um ein 1 oder 2 Familienhaus handelt. Das Haus mit Einliegerwohnung stünde so schon seit 1972 unverändert da und der Bewohner des Hauses könnte nur die Einliegerwohnung barrierefrei erreichen und lebe von einer minimalen Rente die nicht mehr ausreiche. Es ginge um den Fakt: Nutzungsänderung oder nicht, nicht um eine Erweiterung. Gruß Blue |
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| AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung Eine (Fremd)Vermietung ist baurechtlich keine Nutzungsänderung. Nutzungsänderung wäre z.B. die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum. Wenn nicht hundertpro feststeht, dass das Haus 2 selbständige Wohnungen hat, sollte man schleunigst einen Bauantrag stellen, der das legalisiert. Dann ist Ruhe im Karton.
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