Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung

Dies ist eine Diskussion zu Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 18:43
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung

Hallo,

es würde mich interessieren was Ihr zu folgendem erfundenem Fall sagt:

Abrißverfügung die ausgesetzt würde unter der Bedingung dass keine genehmigungspflichtigen Anlagen hinzugefügt und vorgenommen, keine genehmigungsbedürftigen Ausbauten vorgenommen werden würden.
Es würde sich um ein Einfamilienhaus im Aussenberreich mit Einliegerwohnung handeln, vom Eigentümer bewohnt.

Könnte der Hausbesitzer in die Einliegerwohnung ziehen und den Rest vermieten ohne dass eine Nutzungsänderung von den Baubehörden genehmigt werden müsste?

Hätte eine Nutzungsänderung Auswirkungen auf die Verfügung?

LG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 10:17
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: da wo man mittwochs sehen kann, wer sonntags zu Besuch kommt...
Alter: 65
Beiträge: 349
100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung

Zitat:
Zitat von bluesun Beitrag anzeigen
Könnte der Hausbesitzer in die Einliegerwohnung ziehen und den Rest vermieten ohne dass eine Nutzungsänderung von den Baubehörden genehmigt werden müsste?
Hätte eine Nutzungsänderung Auswirkungen auf die Verfügung?
Wenn zwei Wohneinheiten in dem Haus genehmigt wurden, könnte er das theoretisch. Aber: in § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch steht geschrieben, das die Wohnungen nur vom Eigentümer und Familienangehörigen genutzt werden dürfen. Wenn das Bauamt dich sowieso schon im Visier hat, würde ich das mit ner Fremdvermietung erst mal lassen. Sonst bekommst du ein saftiges Bußgeld und evtl. ne Nutzungsuntersagung.
__________________
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 19:26
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 123
Keine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bluesun hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung

Hallo,
Dank für den Tip.
Jedoch hat mich keiner im Visier.
Ist doch alles rein Erfundenes hier.

Jedoch sähe es so aus dass hier bauamtlich nie festgehalten wurde ob es sich um ein 1 oder 2 Familienhaus handelt.
Das Haus mit Einliegerwohnung stünde so schon seit 1972 unverändert da und der Bewohner des Hauses könnte nur die Einliegerwohnung barrierefrei erreichen und lebe von einer minimalen Rente die nicht mehr ausreiche.

Es ginge um den Fakt: Nutzungsänderung oder nicht, nicht um eine Erweiterung.

Gruß

Blue
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 22:53
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: da wo man mittwochs sehen kann, wer sonntags zu Besuch kommt...
Alter: 65
Beiträge: 349
100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)100% positive Bewertungen (349 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Ausgesetzte Abrissverfügung RLP Nutzungsänderung

Eine (Fremd)Vermietung ist baurechtlich keine Nutzungsänderung. Nutzungsänderung wäre z.B. die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum.
Wenn nicht hundertpro feststeht, dass das Haus 2 selbständige Wohnungen hat, sollte man schleunigst einen Bauantrag stellen, der das legalisiert. Dann ist Ruhe im Karton.
__________________
Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung.
Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nutzungsänderung Gewerberecht 04.05.2010 13:20
Nutzungsänderung Baurecht 14.04.2010 20:22
Nutzungsänderung Mietrecht 28.01.2009 15:23
Abrissverfügung? Baurecht 27.01.2009 13:12
abrissverfügung nach 40 jahren Baurecht 07.02.2007 18:21





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN