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Auflagen in Baugenehmigungen

Dies ist eine Diskussion zu Auflagen in Baugenehmigungen innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 18:22
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Auflagen in Baugenehmigungen

Hallo juraforum!

ich habe eine allgemeine Frage zum Inhalt von Auflagen zu Baugenehmigungen:

Ist es zulässig, dass eine Auflage wie folgt formuliert wird:
"Die Bestimmungen des §A der Verordnung B und die Regelungen der DIN C sind zu beachten."

Weitere Erläuterungen zur dieser Verordnung bzw. der DIN werden nicht gegeben.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 18:51
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AW: Auflagen in Baugenehmigungen

Zitat:
Zitat von Moritz2 Beitrag anzeigen
Hallo juraforum!

ich habe eine allgemeine Frage zum Inhalt von Auflagen zu Baugenehmigungen:

Ist es zulässig, dass eine Auflage wie folgt formuliert wird:
"Die Bestimmungen des §A der Verordnung B und die Regelungen der DIN C sind zu beachten."

Weitere Erläuterungen zur dieser Verordnung bzw. der DIN werden nicht gegeben.
Eine solche Auflage erscheint mir zunächst rechtsfehlerfrei.

TE möge zu seinen Bedenken näher ausführen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 10:58
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AW: Auflagen in Baugenehmigungen

Ja, das geht. Sowohl die Verordnung als auch die DIN können vom Bauherrn/Architekten gelesen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 18:45
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AW: Auflagen in Baugenehmigungen

Dank für die Meinungsäußerungen an charles0308 und schielu.
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auflagen, din, verordnung

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