Dies ist eine Diskussion zu Architektenhonorar innerhalb des Forums Baurecht
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| Architektenhonorar Architekt A hat per Handschlag mit Bauherr B eine fixe Summe als Honorar vereinbart. Diese war für den Bau bis zur Fertigstellung vereinbart. Benötigen wir seine Hilfe nicht bis zum Ende, verringert sich diese Summe entsprechend. Es ist vereinbart dass darin alle Architektenleistungen wie z.B. Planerstellung, -einreichung, Ausschreibungen, Bauleitung usw. sind. Leider kommt der Architekt seinen Aufgaben nur ungenügend nach. Bis auf den Rohbau macht er keine richtige Ausschreibung. Sagt, der Bauherr soll sich drum kümmern. Bauherr B machte dies und musste somit sich auch das Fachwissen anlesen, um die Angebote beurteilen und vergleichen zu können. Abnahmen werden überhaupt nicht durchgeführt. Sämtliche Mängel müssen vom Bauherren angezeigt und verfolgt werden. Durch falsch eingereichte Pläne entstehen dem Bauherrn Scherereien mit dem Amt. Durch einen fehlerhaften, von ihm an den Zimmermann gegebenen Bauplan, fehlen an einer Seite des Hauses 20 cm Dachüberstand und einige Sparren sowie eine Pfette müssen nachträglich korrigiert werden, was der Bauherr dann mit Mehraufwand kaschieren muss. Durch mangelhafte Planung entstanden dem Bauherrn Mehrkosten. Die Mängelliste könnte ewig weiter geführt werden. Ein dreiviertel Jahr nach dem letzten Kontaktfordert Architekt A einen noch ausstehenden Restbetrag zur vereinbarten Summe ein. Der Bauherr B schreibt dem Architekt, dass er aufgrund der Mängel und Nichtleistungen nicht bereit ist, das zu zahlen. Ein paar Monate später kam eine Mahnung und einige Wochen darauf ein Schreiben vom Architekt, dass er nun eben sein Geld gerichtlich einfordert und dieses nun plötzlich nach HOAI einfordern würde, was ein gutes Stück mehr ist, was zuvor vereinbart wurde. Kann der Architekt das so einfach? Erst seine Aufgabe nicht erfüllen und dann mehr Geld wollen? |
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| AW: Architektenhonorar Also das in der HOAI festgelgte Honorar ist eine sozusagen stattlich festgelegte Gebührenordnung, von der nicht abgewichen werden darf!!! Das ist zumindest die Meinung des Prof. zum Baurecht. Vertragliche Vereinbarungen verstoßen gegen das Gesetz und sind daher nichtig!!!! Da werden noch einige Bauherren aufwachen!!! Die Kammern drängen ihre Mitglieder dazu, dies auch anzuwenden!! Man hat die Sätze ja gerade um ca. 10% hochgeschraubt. Ich wollte einen Testamentsvollstrecker wegen seiner Untätigkeit, Unwissenheit u. ä. herauskegeln. Das ist mir nicht gelungen. Es sei nicht zu beanstanden. Auch das Amtsgericht war hilflos weil er monatelang nichts tat. In den Erläuterungen zum Hausverwalter ist festgelegt, daß eine solche zögerliche Arbeitsweise kein "wichtiger Grund" für eine Kündigung ist. Also da sitzt der Archi wohl an einem langen Hebel. Wenn sich das herumspricht, kann es aber dazu führen, daß Archis nur noch in den notwendigsten Fällen herangezogen werden. Drum prüfe wer sich ... bindet. Oft ist überhaupt kein Archi erforderlich. Es kann auch ein Bautechniker oder ein Maurermeister. Die Frage ist inwieweit der Archi sich Schadensersatzpflichtig gemacht hat. Aber das wäre eine andere Frage als das Honorar. pauline |
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| AW: Architektenhonorar Der Bauherr hat den Architekten gewählt, weil er eben diesen Festpreis angeboten hat. Es war für den Bauherrn auch ein monetärer Aspekt. Sonst hätte er ein Fertighaus aufstellen lassen. Ein schriftlicher Vertrag kam nie zu Stande. Die Leistungsphasen, die der Architekt nun abrechnet, hat er so nie geleistet. Wenn ich Paulines Text lese, ist Architekt eine Lizenz zum Geld drucken. Egal, wie man sich einsetzt, man kriegt eh sein Geld. Das wäre mehr als ungerecht. Die Aktion des Architekten ist aus Sicht des Bauherren nun unlauterer Wettbewerb. Erst sagen, dass sein Produkt diesen Preis hat und später sagen neee.... ich bin nun teurer. |
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