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Antrag an Gutachterausschuss gem. § 192 BauGB

Dies ist eine Diskussion zu Antrag an Gutachterausschuss gem. § 192 BauGB innerhalb des Forums Baurecht

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  • 1 Post By Nordhesse

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 18:41
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Antrag an Gutachterausschuss gem. § 192 BauGB

Hallo,

gem. Bundeskleingartengesetz darf als Pachtzins für Kleingartenflächen maximal der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzins im gewerblichen Obst- und Gemüseanbau verlangt werden.

Im Internet wurde dazu folgender Text gefunden: Die Vertragsparteien können bei dem nach § 192 BauGB eingerichteten Gutachterausschuss ein solches Gutachten beantragen.

Existiert so ein Gutachterausschuss automatisch in jeder Gemeinde oder müsste er für jeden Antrag neu gegründet werden?

Wohin müsste man einen Antrag schicken (Bauamt?)?

Wer müsste die Kosten für diesen Antrag tragen?
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Alt 11.11.2011, 07:05
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AW: Antrag an Gutachterausschuss gem. § 192 BauGB

Wer die Funktion des Gutachterausschusses wahrnimmt ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Grundlage ist aber Bundesrecht: § 192 BauGB.

Unter Eingabe des Begriffs "Gutachterausschuss" gelangt man z.B. bei Wikipedia zu einem Artikel, der auch die Zuständigkeit in einzelnen Ländern aufzeigt.

In Rheinland-Pfalz z.B. ist/was der GA beim zuständigen Vermessungsamt zu finden.

Für Bayern z.B. kann man hier gute Infos bekommen:
http://www.behoerdenwegweiser.bayern...ng/93108126643

Das örtliche Bauamt sollte wissen, wo der GA zu finden ist.
Der GA hat eine Gebührenordnung.
schielu likes this.
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