Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Baurecht
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| Folgendes Fallbeispiel: Die A GmbH errichtet als Eigentümer des Grundstücks X auf diesem ohne Baugenehmigung das genehmigungspflichtiges Gebäude Y. Der Eigentümer B des Nachbargrundstücks stellt kurze Zeit darauf Risse in den Wänden der Gebäude auf seinem Grundstück fest, und ist der Meinung, dass diese darauf zurückzuführen sind, dass das Fundaments des Gebäudes Y mangelhaft ausgeführt wurde und sich dieses absenkt. Vermutlich trifft diese Annahme zu. Ob B daraus resultierende Ansprüche der A GmbH gegenüber angemeldet hat, ist nicht bekannt. Mittlerweile ist die A GmbH insolvent und das Grundstück X wird zwangsversteigert. Angenommen, C erwirbt dieses Grundstück im Rahmen der Zwangsversteigerung, welche Ansprüche kann B gegen C geltend machen? - Hat B Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der Schadensursache in Form einer ordnungsgemäßen Fundierung bzw. eines Abrisses des Gebäudes Y? (davon gehe ich aus.) - Falls ja, innerhalb welcher Fristen müsste dies ca. verwirklicht werden? - Hat B darüber hinaus evtl. Anspruch auf Ersatz/Reparatur der an seinen Gebäuden bisher entstandenen Schäden? (davon gehe ich nicht aus). - Wie sieht es mit Schäden aus, die in der Zeit zwischen Erwerb des Grundstücks X im Rahmen der Zwangsversteigerung und Abriss des Gebäudes Y an den Gebäuden des B entstehen? (ich gehe davon aus, dass hierauf kein Anspruch besteht, wenn C entsprechend zeitnah Abriss bzw. Fundierung veranlasst.) Sehe ich das so richtig? Was wäre ggf. weiter zu beachten? Bin gespannt, vielen Dank! |
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| AW: Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung Hallo, sofern B nie einen Mangel angezeigt hat, wird er auch keine Ansprüche geltend machen können. Der Abriss des Gebäudes kann verlangt werden, sofern der neue Besitzer nicht noch Möglichkeiten zur nachträglichen Genehmigung hat. Wenn C jetzt aber nur das Grundstück haben will und kauft, reißt er ja evtl. das Gebäude von sich aus ab. Hier sind aber weitere Schäden bei B vorprogrammiert. Ist natürlich auch abhängig von der örtlichen Situation. Gruß Stefan |
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| AW: Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung Danke! Weitere Schäden bei B wären für C aber vermutlich nicht so dramatisch, da die seine Bauherrenhaftpflichtversicherung vermutlich übernehmen würde.. Oder täusche ich mich da? |
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| Stichworte |
| baugenehmigung, kauf, schadenersatz, zwangsversteigerung |
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