Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 21:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 11
Keine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

Hallo!

Folgendes Fallbeispiel:

Die A GmbH errichtet als Eigentümer des Grundstücks X auf diesem ohne Baugenehmigung das genehmigungspflichtiges Gebäude Y.
Der Eigentümer B des Nachbargrundstücks stellt kurze Zeit darauf Risse in den Wänden der Gebäude auf seinem Grundstück fest, und ist der Meinung, dass diese darauf zurückzuführen sind, dass das Fundaments des Gebäudes Y mangelhaft ausgeführt wurde und sich dieses absenkt. Vermutlich trifft diese Annahme zu. Ob B daraus resultierende Ansprüche der A GmbH gegenüber angemeldet hat, ist nicht bekannt.
Mittlerweile ist die A GmbH insolvent und das Grundstück X wird zwangsversteigert.

Angenommen, C erwirbt dieses Grundstück im Rahmen der Zwangsversteigerung, welche Ansprüche kann B gegen C geltend machen?

- Hat B Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der Schadensursache in Form einer ordnungsgemäßen Fundierung bzw. eines Abrisses des Gebäudes Y? (davon gehe ich aus.)
- Falls ja, innerhalb welcher Fristen müsste dies ca. verwirklicht werden?

- Hat B darüber hinaus evtl. Anspruch auf Ersatz/Reparatur der an seinen Gebäuden bisher entstandenen Schäden? (davon gehe ich nicht aus).
- Wie sieht es mit Schäden aus, die in der Zeit zwischen Erwerb des Grundstücks X im Rahmen der Zwangsversteigerung und Abriss des Gebäudes Y an den Gebäuden des B entstehen? (ich gehe davon aus, dass hierauf kein Anspruch besteht, wenn C entsprechend zeitnah Abriss bzw. Fundierung veranlasst.)

Sehe ich das so richtig? Was wäre ggf. weiter zu beachten?

Bin gespannt, vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 13:20
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

Hallo,

sofern B nie einen Mangel angezeigt hat, wird er auch keine Ansprüche geltend machen können.
Der Abriss des Gebäudes kann verlangt werden, sofern der neue Besitzer nicht noch Möglichkeiten zur nachträglichen Genehmigung hat.

Wenn C jetzt aber nur das Grundstück haben will und kauft, reißt er ja evtl. das Gebäude von sich aus ab.
Hier sind aber weitere Schäden bei B vorprogrammiert.
Ist natürlich auch abhängig von der örtlichen Situation.

Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 23:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 11
Keine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, weidan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

Danke!

Weitere Schäden bei B wären für C aber vermutlich nicht so dramatisch, da die seine Bauherrenhaftpflichtversicherung vermutlich übernehmen würde.. Oder täusche ich mich da?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 07:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SEhr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gegen neuen Besitzer nach Zwangsversteigerung

Vermutlich ist er darüber versichert, sofern er sich an die Vorschriften hält.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
baugenehmigung, kauf, schadenersatz, zwangsversteigerung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Auf der Suche nach neuen Medikamenten gegen tropische Erkrankungen Nachrichten: Wissenschaft 25.03.2010 12:00
Gasthaus-Besitzer A stirbt im zweiten Weltkrieg 1945. Ansprüche d. Sohnes, d. Enkels? Erbrecht 03.09.2007 12:25
Verlust aller Ansprüche gegen die Ex-Firma nach Insolvenz Arbeitsrecht 11.10.2006 17:39
Auf der Suche nach neuen Wirkstoffen gegen Malaria & Co. Nachrichten: Wissenschaft 07.02.2006 15:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN