Dies ist eine Diskussion zu Anrecht auf Gehweg vor Haus? innerhalb des Forums Baurecht
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| Anrecht auf Gehweg vor Haus? Der Wendehammer mit Gehweg ist immer noch im Bebauungsplan. Herr K. will sein Fertighaus nun abreissen und eine Villa darauf bauen. Eine Bauvoranfrage läuft gerade. Der Architekt von Herr K. hat auf den fehlenden Wendehammer nochmal hingewiesen und Befreiungen beantragt. Herr K. möchte seine Villa nämlich nach dem Bebauungsplan direkt auf 3 Meter an den geplanten Wendehamer stellen. Hat Herr K. unter den gegebenen Umständen ein Anrecht auf ein Stück Gehweg? Kann Herr K. etwas tun, damit der Wendehammer endlich umgesetzt wird? |
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| AW: Anrecht auf Gehweg vor Haus? Zitat:
Sollte die Gemeinde den Bau des Wendehammers weiterhin ablehnen, bliebe, abgesehen von politischer Einflussnahme, nur der beschwerliche Weg zum Verwaltungsgericht. Rechtlich sieht es so aus, dass nach § 123 Abs. 2 BauGB Erschließungsanlagen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein sollen. Das klingt ja schon nicht schlecht. In § 123 Abs. 3 BauGB heißt es dann aber, ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Eine Erschließungspflicht der Gemeinde kann sich jedoch aus bestimmten Rechtsgründen ergeben. Wenn etwa der K über die Erschließungskosten für die Straße (deren Bestandteil ja der Wendehammer ist) eine Ablösevereinbarung mit der Gemeinde getroffen hat. Ebenso kann die erteilte Baugenehmigung für das Fertighaus, welche eine gesicherte Erschließung voraussetzt, oder der Bebauungsplan zu einer Erschließungspflicht führen. |
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| AW: Anrecht auf Gehweg vor Haus? Zitat:
Diese wurde von Herrn Ks Familie damals angemietet, jedoch ist Herr K. damals aus der Halle raus, da es hiess, der Wendehammer käme und die Halle müsse nun abgerissen werden. Herr K. will ja eigentlich nur Bauen. Er benötigt beispielsweise nun eine Befreiung, was das Baufenster betrifft, da er nach LBO eine Abstandsfläche von 4 Metern zur Wiese nach vorne benötigt. Jedoch der Bebauungsplan mit Wendehammer nur 3 Meter zum Strassenraum Abstand vorgibt... Die Befreiungen des Bauvorhabens richten sich somit stark nach dem geplanten Wendehammer. Einen Einspruch der Nachbarn gegen alle Befreiungen gibt es bereits. |
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| AW: Anrecht auf Gehweg vor Haus? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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