Dies ist eine Diskussion zu Anrainerbestimmungen / Bauverbotsbereich innerhalb des Forums Baurecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Anrainerbestimmungen / Bauverbotsbereich Mal angenommen, es soll eines bestehendes Haus an einer Gleisanlage abgerissen werden um eine Neubau hinzusetzen. Da es sich um ein Neubau handelt ist der aktuelle Bauverbotsbereich einzuhalten. Frage: Besteht denoch Bestandsschutz oder woher bekomt man die aktuellen Angaben für den Bauverbotsbereich für Gleise. Danke! |
| |||
| AW: Anrainerbestimmungen / Bauverbotsbereich Nach Abriss ist kein schutzwürdiger Bestand mehr vorhanden. Die örtliche Baubehörde kann Auskunft geben!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anrainerbestimmungen, bauverbotsbereich, eisenbahnanlagen, schienenfahrzeugen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios