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Anhörung-sehr komplizierte Situation

Dies ist eine Diskussion zu Anhörung-sehr komplizierte Situation innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 05.04.2008, 00:26
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Exclamation Anhörung-sehr komplizierte Situation

Dem B wird eine Gaststättengenehmigung am 01.12.07 erteilt.Dem Nachbarn A wurde die Gaststättengenehmigung nicht bekanntgegeben.Er erfährt von ihr durch die werbung des B.
Auch wurde A nicht angehört. Er legt am 20.01.08 eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung ein.

Dem B gegenüber ist der Verwaltungsakt(Gaststättengenehmigung) zum Zeitpunkt der Klageerhebung seitens des A schon bestandskräftig geworden.(ist richtig oder nach 6 Wochen?)
Das Widerspruchsverfahren entfällt in Bayern.

Ist in dieser Situation keine Heilung nach 45 VwVfG möglich? weil der VA schon bestandskräftig ist(also dem B gegenüber)

oder muss man auf die Sicht des A abstellen der nicht angehört wurde und dem die Gaststättengenehmigung nich bekanntgegeben wurde? Folge wäre dann dass die Anhörung mit der seiner Klageerhebung nach § 45 I Nr.3 VwVfG erfolgt?

Was meint ihr leutz?
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Alt 05.04.2008, 07:30
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Bitte keine Doppelpostings (hast Du schon einmal gemacht...). Wie wärs, wenn Du das hier löschst?
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Alt 05.04.2008, 11:52
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

wenn es beide Rechtsgebiete betrifft, warum nicht?
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Alt 05.04.2008, 11:52
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

Und wenn jetzt hier einer antwortet, ohne den anderen Thread gelesen zu haben?
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Alt 05.04.2008, 12:18
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

dann hat er/sie hier gelesen und geantwortet! ist das verboten oder what?
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  #6 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 12:33
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

Zitat:
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4. Keine Doppelpostings
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Ok? Mit einem Doppelposting entwertet man immer diejenigen, die im anderen Thread antworten.
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