Dies ist eine Diskussion zu angelehnte mauer - wer haftet? innerhalb des Forums Baurecht
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| angelehnte mauer - wer haftet? Bei der Reparatur der Pflanzsteinmauer wurde Partei B gebeten die angelehnte Natursteinmauer abzubauen, da sie sowieso bei Abbau und Korrektur (komplett mit Beton verfüllen) der Pflanzsteinmauer (da angelehnt) zusammenfallen würde. Nun verlangt Partei B, dass Partei A den kompletten Wiederaufbau der Natursteinmauer (auch finanziell) organisiert. Wie ist dies rechtlich zu sehen, zumal die Natursteinmauer an die Pflanzsteinmauer nur angelehnt ist und somit garnicht selbsttragend war und garkeine unterstützende Wirkung hatte? Danke für Eueren Input... Gruss, Suspect |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? Grundsätzlich hat ein Bauwerk andere Bauwerke u. a. nicht zu gefährden. Also würde, wenn ich den Text richtig verstanden habe, der Eigentümer der betonierten Mauer für alles aufkommen müssen. Aber es wird für einen Richter nicht sehr überzeugend sein, daß die etwas betonierte Mauer sich auf die Natursteinmauer hin bewegt hat. Umgekehrt wird es ihm glaubwürdiger erscheinen. Auch selbst kann man sich da täuschen, weil ja vermutlich keine Mauer genau vermessen und dann nachgemessen wurde. Also da ist ein juristisches Problem, das schwer zu beweisen ist, auch weil die Gegenseite schon etwas auf Krawall gebürstet erscheint. Daneben gibt es eine menschliche Seite. Man muß schließlich noch eine Weile zusammen aushalten. Wenn irgend möglich sollte man da gemeinsam den Schaden beseitigen und vieleicht auch gemeinsam Hand anlegen. Aber ich fürchte , das geht nicht, und es gibt einen endlosen Streit, der nur Verlierer kennt und die Anwälte sind die Gewinner. pauline |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? Hat denn mal jemand die Statik geprüft? 6 Pflanzsteine aufeinander sind kein tragfähiges Bauwerk und eine Natursteinmauer kann man auch nicht daran anlehnen, es sein denn, die Natursteine liegen nur in Höhe der betonierten Pflanzsteine. Das würde dann erklären, warum sich die nicht betonierten Pflanzsteine Richtung B neigen.Gartenland ist nie komplett verdichtet und Natursteine haben viel mehr Gewicht als Pflanzsteine.So senkt sich der Untergrund und die Pflanzsteine kippen. Hier ist wohl von A und B gehandwerkelt worden nach &1 der Bastelordnung: et ist noch immer gut gegangen. Die letzten beiden Sätze von PaulineJ sind zu beherzigen. |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? @ pauline: Danke für die Antwort! hmmm... naja, eigentlich hat Partei A ja nur das Teilstück "gefährdet", das zusammengefallen ist. Das Problem ist ja, dass Partei B nun die komplette Natursteinmauer abgebaut hat, damit Partei A ungehindert an der eigenen Mauer arbeiten kann. Man hätte ja auch einfach an der Pflanzsteinmauer arbeiten und zusehen können, wie die Natursteinmauer langsam, Stück für Stück zusammenfällt. Während der Korrekturarbeiten wäre die stützende Wirkung der Pflanzsteinmauer nichtmehr vorhanden. Grundsätzlich solte doch Mauer B unabhängig von Mauer A selbsttragend sein, oder? Danke & Gruss, Suspect |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? Zitat:
Ich würde behaupten, dass die betonierten Pflanzsteine schon schwerer als eine ca. 1,50m hohen und 30cm dicken Trockenmauer aus Sandsteinen, sind. Womöglich haben sich die oberen Pflanzsteine nur deswegen bewegt, weil sich in dem Bereich ein Autostellplatz befindet. Gruss, Suspect |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? Für mich stellt sich die Frage nicht wirklich. Denn die Pflanzsteinmauer war als erstes da und wurde von der anderen Partei bei der Errichtung der Natursteinmauer in meinen Augen auf eigene Verantwortung als "Stütze" genutzt. Wenn sich nun diese Stütze - warum auch immer - bewegt, ist es nicht die Schuld der Eigentümer der zuerst errichteten Mauer, die ja zudem von einer Fachfirma errichtet wurde, wenn die zweite Mauer zusammenbricht. Letztendlich kann man das aber entweder in einem nachbarschaftlichen Gespräch klären, oder halt den Anwälten und Gutachtern überlassen. In meinen Augen ein klassischen "Henne - Ei - Problem" ... Just my 2Cents |
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| AW: angelehnte mauer - wer haftet? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Rechtlich gesehen stellt sich hier die (pingelige) Frage, ob hier beim Verschieben ein "Grenzübertritt" stattfand oder nicht. Dann dürfte auch der B ein Verschulden tragen. Nachbarschaftlich gesehen würde ich beides wieder gemeinsam aufbauen und gut ist. Deswegen muss man sich nicht streiten. |
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