Dies ist eine Diskussion zu Achja der Bauträger... Bitte um Hilfe innerhalb des Forums Baurecht
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| XY hat telefonisch dem Bauträger mitgeteilt das dass Licht nicht geht. Er bat XY sämtliche Stecker zu entfernen und nachzusehen, ob dies wieder ginge. Fehlanzeige. Daraufhin hat XY am Abend einen Elektriker beauftragt, sich der Sache mal anzunehmen. Der Elektriker hat sich dies am selben Abend noch angesehen und hat festgestellt, dass im Lichtschalter ein Kurzschluss vorhanden war und hat dies nur sporadisch behoben. Sporadisch in dem Sinne das dass Licht wieder geht, alledings die Steckdosen nur funktionieren, wenn das Licht eingeschaltet ist. Zudem hat der Elektriker XY darauf aufmerksam gemacht, dass die Kabelverlegung der Steckdosen nicht der Din Norm entsprechend sind. XY hat daraufhin den Bauträger über den Mangel informiert und auch mitgeteilt das dass Problem nur sporadisch behoben wurde mit der Bitte dies auszubessern. Daraufhin meinte der Bauträger das nun die 5 jährige Gewährleistung erloschen wäre, da ich einen eigenen Elektriker beauftragt habe, aber sie kulanterweise ihren internen Elektriker beauftragen der sich dies ansieht. Sollte der Fehler nicht vom Bauträger aus sein, müsste ich die Rechnung vom internen Elektriker ebenfalls begleichen. Die Gewährleistung für das Bad wäre jedoch nun erloschen. Es ist jedoch bewiesen das der Fehler vom Bauträger her stammt. Zudem wird noch angemerkt das Licht im Bad egal ob mit Fenster oder nicht definitiv erforderlich sein muss, schon allein wegen der täglichen Hygiene. Wie soll XY nun handeln? Der Bauträger hat abgewiesen die Elektrorechnung für den selbst beauftragten Elektriker zu begleichen. Geändert von blondes-gift333 (18.01.2012 um 16:24 Uhr). |
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| AW: Achja der Bauträger... Bitte um Hilfe
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Achja der Bauträger... Bitte um Hilfe Hallo blondes-gift333, ich heisse Jupp von Dostemann und möchte anonym bleiben. Fällt dir was auf? Zitat:
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