Dies ist eine Diskussion zu Abwasserrohr des Nachbarn in meinem Grundstück innerhalb des Forums Baurecht
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| Abwasserrohr des Nachbarn in meinem Grundstück Als wir nun unseren Hof neu pflastern wollten, mußten wir feststellen, daß wir aufgrund der geringen Verlegetiefe (5 cm unter einer dünnen Betondecke) dort nicht mit unserem alten Kopfsteinpflaster arbeiten können. Falls der Nachbar nun das Rohr nocht tiefer legt, kommen auf uns, erhöhte Kosten (wg. anderen Pflastersteinen u. eine bescheidene Optik in diesem Bereich) zu Der darauf angesprochene Nachbar erklärte uns nun, daß diese Abwasserrohr auf seinem Grundstück liegen würde, da das Haus ca. 1866 erbaut worden ist u. aus diesem Grund gehöre das durch den Dachüberstand "bedeckte" Grundstück unseres Hofes (laut "napoleonischem Recht")noch zu seinem Eigentum, auf dem er machen könnte was er wolle. Also will er das Rohr "nicht bewegen" Meine Frage nun : - Gibt es dieses "napoleonischem Recht" ? - Findet es hier seine Anwendung? - Muß ich diese Abwasserrohr dulden?? Geändert von kille (26.08.2004 um 15:22 Uhr). |
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| Hallo, ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Meinung müßte das Rohr, wenn es denn nach Vermessung auf Deinem Grundstück verläuft, auch als Baulast im Grundbuch eingetragen sein. Nach was für einem (uralten) Recht auch immer es verlegt wurde, ist es nunmal da und verursacht erst jetzt Probleme. Evt. kann es sein, daß Du es dulden mußt, weil es eben ein Vorbesitzer genemigt hat (ob nun absichtlich so knapp unter der Oberfläche oder nicht) und Du das Haus so gekauft hast. Da sowohl das tieferlegen des Rohres, als auch das Verlegen des Pflasters bei gegebener Tiefe Kosten verursacht, bleibt doch hauptsächlich die Frage, wie hoch diese sind (daß sie keiner bezahlen möchte ist ja wohl klar) Und was ist ehr zu verschmerzen (teurere Pflaster, schleche optik <-> tieferlegen) über die günstigere der beiden Varianten, würde ich versuchen, die Kosten mit dem Nachbarn zu teilen, den ohne kommt ihr vermutlich beide nicht weg, warum also noch zusätzliche Kosten "generieren". Wenn man sich selber als nicht so "knauserig" zeigt, könnte es durchaus sein, daß er auch nicht so unbedingt auf seinen "Napoleon" pocht (ob er da nun Rechte hat oder nicht ... ich weiß es nicht) Scheitert dieser "Vergleich" auch, bleibt wohl nur ein Anwalt, aber dann gleich ein Spezialist, damit da nachher nichts unberücksichtigt bleibt. Gruß Huutsch |
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