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abrißanordnung nach 30 jahren?

Dies ist eine Diskussion zu abrißanordnung nach 30 jahren? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 10.10.2009, 19:35
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abrißanordnung nach 30 jahren?

Hallo liebe wissende!

einem kaufinteressenten wird ein grundstück angeboten, auf dem zwischen 1950 und 1970 ein illegal errichtetes gebäude steht. es handelt sich zwar um ein baugebiet, das gebäude befindet sich jedoch ausserhalb der baugrenzen in unmittelbarer nähe ( ca. 10m) zu einem angrenzenden waldgebiet.

das grundstück ist erschlossen und es wurden regelmäßig grundabgaben gezahlt. auf einem älteren lageplan ist das gebäude zumindest teilweise eingezeichnet.

frage:

muss der käufer ggf. befürchten, dass nach erwerb der immobilie eine abrißanordnung für das gebäude erfolgen kann, oder kann er sich darauf verlassen, das die baubehörde durch die offensichtliche duldung das eingriffsrecht verwirkt hat?

vielen dank im voraus...

mikla
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 11:09
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AW: abrißanordnung nach 30 jahren?

Die Behörde kann den Abriss jederzeit verfügen!
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