Dies ist eine Diskussion zu Abriss einer Doppelhaushälfte/Verantworung Schäden bzw. Prophylaxe d. Schäden innerhalb des Forums Baurecht
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| Folgender, natürlich komplett fiktiver Sachverhalt! "Jemand" steht kurz vor dem Erwerb einer Immobilie (Doppelhaushälfte). In diesem Areal hat die Stadt bereits einige der Häuser gekauft. Für die Doppelhaushälfte, auf die "Jemand" es "abgesehen" hat, zeigt die Stadt kein Interesse an einem Erwerb und verzichtet somit auf das Vorverkaufsrecht. "Jemand" weiß, dass es Abriss- und Neubebauungspläne für dieses Gebiet gibt. Die Doppelhaushälfte, die an "Jemands" Hälfte angrenzt, ist bereits Eigentum der Stadt. "Jemand" geht stark von einem Abriss dieses Gebäudeteils aus. Wenn sich die Stadt entschließt, ihren Gebäudeteil abzureißen, muss diese dann auch dafür Sorge tragen, dass "Jemands" Gebäudeteil unbeschadet stehen bleibt? Wie verhält es sich mit eventuellen Folgeschäden, die erst Jahre später zum Tragen kommen? "Jemand" dankt euch schon mal für eure Antworten. |
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| AW: Abriss einer Doppelhaushälfte/Verantworung Schäden bzw. Prophylaxe d. Schäden Zitat:
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| Das würde dann bedeuten, dass "Jemand" sein Haus ohne größere Risiken kaufen kann?! "Jemand" ist schon ziemlich nervös bei der Sache, da es voraussichtlich die Investition seines Lebens werden wird... |
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| AW: Abriss einer Doppelhaushälfte/Verantworung Schäden bzw. Prophylaxe d. Schäden Zitat:
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| AW: Abriss einer Doppelhaushälfte/Verantworung Schäden bzw. Prophylaxe d. Schäden Wird eine Doppelhaushälfte abgerissen, so wird in der Regel ein Standsicherheitsnachweis zu erstellen sein. Die Kosten dafür sowie für etwaige Sicherungsmaßnahmen würde in diesem Fall die Stadt tragen. Allerdings sollte man in einem solchen am Ball bleiben, was die Dämmung der Kommunwand betrifft, die ja dann zur Außenwand wird, und von der Stadt diesbezüglich bereits Zusicherungen einholen. |
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