Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abnahme einer Bauleistung

Dies ist eine Diskussion zu Abnahme einer Bauleistung innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 19:40
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 77
Keine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abnahme einer Bauleistung

Hallo ins Forum,

angenommen ein Bauherr B beauftragt einen Handwerker H mit einer Komplettsanierung seiner Küche. Es werden diverse Gewerke (Maler, Elektriker, Fliesen, Klempner) ausgeführt. Der obige Handwerker H ist gesamtverantwortlich und übernimmt selbst die Fliesenarbeiten. Leider verschmiert er die Terrakottafliesen mit Fugenmörtel, der nicht mehr ab geht. H ist der Meinung, dass dieses vorkommen kann.

B hat sich während der gesamten Bauphase über den H und seine schlechte Arbeit geärgert und würde ihn am liebsten nie wieder in seinem Haus sehen. Außerdem hat er Angst, dass der H bei der Nachbesserung noch mehr kaputt macht. Daher versucht er zunächst selbst den Mörtel von den Platten herunter zu bekommen. Ohne Erfolg.

B hat Angst, dass der ganze Boden neu verlegt werden muss und möchte den H nun doch wegen der drohenden Kosten nicht aus der Haftung entlassen. Es wurde bisher eine Abschlagrechnung gestellt, die der B auch bezahlt hat. Die Schlussrechnung ist dem B noch nicht zugegangen. Auf ihr wird noch die Bauschuttentsorgung (ein kleiner Betrag) abgerechnet.

Kann B sich darauf berufen, dass er die Leistung noch nicht abgenommen hat?

Bei der ganzen Sache müßte es sich um einen Vertrag nach BGB handeln. Im Angebot des H steht nichts von VOB.

Viele Grüße und Danke!

Ricardo
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 10:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Der Auftraggeber sollte dem Handwerker schriftlich mitteilen, dass er die Arbeiten in der Form nicht abnehmen wird!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 14:30
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 77
Keine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Vielen Dank für die Antwort. Spielt es somit also keine Rolle, ob der B bereits einen Abschlagrechnung bezahlt hat? Ich hatte vermutet, dass der H sich evtl. darauf berufen kann, dass ausgerechnet die mangelhafte Teilleistung durch die Teilzahlung bereits angenommen wurde.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 15:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Die Gewährleistungspflicht des Handwerkers kann nicht durch irgendeine Zahlung aufgehoben werden!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 16:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 77
Keine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Hat der B denn einen Gewährleistungs- oder einen Erfüllungsanspruch? Ich dachte die Gewährleistung beginnt erst nach der Abnahme.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 22:22
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sthil026 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Erst mit der Zahlung der Schlussrechnung entsteht eine Art der Abnahme. Die verschmierten Fliesen währen kein sogenannter echter Mangel, sondern ein optischer Mangel. Dieser würde nach der Abnahme nicht als Mangel anerkannt.
am besten vor der Zahlung ein Abnahmeprotokoll mit H anlegen, wo niedergelegt wird das die verschmierten Fliesen als Mangel gelten. Die kompletten Fliesen zu erneuern ist eine richterliche entscheidung, da der Aufwand zu erheblich ist und die Fläche in einem funktionfähigen Zustand sind.
Selber nachzubessern ist gefährlich, das ist vergleichbar mit einem kaputten Cd-player der selbst geöffnet wurde,.
am besten beim Fugmittelhersteller nach reinigungsmöglichkeiten fragen und mit H möglichkeiten vereinbaren (Kürzung der Auftragssumme oder Nachbesserung)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 10:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 77
Keine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ricardo.I hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abnahme einer Bauleistung

Herzlichen Dank für diese Antwort!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
abnahme, bauleistung, bgb, vob

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
641 BGB - Zustellung einer reparierten Ware via Nachnahme = Abnahme? Vergütung? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 18.02.2011 20:56
Abnahme (§ 640 BGB) Wiki 04.06.2010 19:28
Mängel nach Abnahme einer Mietwohnung Mietrecht 30.03.2009 20:34
Rechnung bauleistung bein ETW-Anlage Immobilienrecht 21.02.2009 13:55
Beschluss zur Abnahme einer Speichelprobe Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.07.2007 14:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN