Dies ist eine Diskussion zu Ableitung von Niederschlagswasser von Dachflächen innerhalb des Forums Baurecht
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| Ableitung von Niederschlagswasser von Dachflächen gibt es in Rheinland-Pfalz gesetzliche Vorgaben, wie auf Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser zu beseitigen ist ? Liegt eine Ablaufrinne, die frei über eine Dachfläche hinausragt und das Wasser wie einen kleinen Wasserfall aus etwa 15 m Höhe nach unten plätschern lässt, im Rahmen der Zulässigkeit ? Schäden durch das hier mehr oder minder stark herunterprasselnde Wasser (und manchmal auch Eiszapfen) sind zu befürchten, ebenso Verschmutzungen angrenzender Terrassen durch Moos und sonstigem Schmutz von der Dachfläche. Üblicherweise wird das Wasser doch über eine Rinne und ein Fallrohr GEZIELT nach unten abgeleitet ?Über hilfreiche Antworten freu ich mich und bedanke mich im Voraus für Hilfe !LG liebeliese |
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| AW: Ableitung von Niederschlagswasser von Dachflächen So ist es auch in RP. Wildes Wasser muss der Nachbar nicht dulden! |
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