Dies ist eine Diskussion zu Ablauf der Gültigkeit einer Baugenehmigung innerhalb des Forums Baurecht
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| Ablauf der Gültigkeit einer Baugenehmigung Angenommen ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb in NRW plant ein Wohnhaus im Außenbereich. Duch die Priviligierung wird der Bauantrag genehmigt. Nun ist es ja in NRW so, dass diese Genehmigung drei Jahre gültig ist und auch verlängert werden kann. Nun die Frage - und ich hoffe, dass es eine eindeutige Antwort gibt: Erlischt die erteilte Baugenehmigung, wenn der landwirtschaftliche Betrieb keine Landwirtschaft mehr betreibt - also weder Fläche bewirtschaftet oder Tiere hält - oder behält die einmal erteilte Genehmigung ihre Gültigkeit? Kann evtl. sogar verlängert werden, obwohl der Status "Landwirtschaft" (Priviligierung im Außenbereich), der zur Genehmigung erforderlich war, schon gar nicht mehr existiert? Vielen Dank schonmal im Voraus! |
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| AW: Ablauf der Gültigkeit einer Baugenehmigung Die Frist von 3 Jahren ist ja gerade als Schutz davor gedacht, dass nachträglich die Genehmigungsvoraussetzungen wegfallen. Einen Automatismus in der Form, dass die Genehmigung erlischt, sofern die Voraussetzungen schon innerhalb der 3 Jahre wegfallen, gibt es hingegen nicht. Eine Verlängerung der Genehmigung wird jedoch nicht in Betracht kommen. An die Verlängerung werden dem Grunde nach die gleichen Anforderungen gestellt, wie bei einer neuen Genehmigung. Da die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind, dürfte keine neue Genehmigung erteilt werden und somit auch nicht die bestehende Genehimgung verlängert werden. |
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