
10.11.2008, 21:42
|
| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 167
| |
| AW: manipulation zwischen klage und Gutachtertermin! Vielen dank... Wegen Pfändung stellt sich die frage wenn der Kunde rechtschutzversichert ist.
Ist es dann trotzdem zu pfänden vor einer gerichtsentscheidung? Wenn die nachträgliche Manipulation durch fotos und zeugen nachgewiesen werden kann, liegt dann eine straftat vor?
Angenommen an einer paar meter hohen ecke sind z.b. 3-4 eckfugen gebrochen.Beim Gutachtertermin wurde das 10 fache an der selben ecke festgestellt.
Es werden mörtelproben genommen (steinhart3:1) Muss ein Gutachter wissen das Mörtel nicht freiwillig aus der wand fällt...???
(Beeinflussung is ja verboten)
Ist die Mängelverfolgung überhaupt relewandt wenn gleich 2 mal die Mängelbeseitigung verwehrt wurde und dies auch nachweisbar ist?
Vielen Dank für jegliche hilfe! |