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Alt 18.06.2008, 13:54
schielu schielu ist offline
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AW: Verjährung von Ansprüchen bei Grundstücken

Zitat:
Zitat von crossover
Nach welchen Vorschriften im BGB ist dies möglich? Oder handelt es sich evtl. um ein Urteil, welches dieser Regelung zugrunde liegt? Leider kann ich im BGB nichts dazu finden.
Hier greift das Gewährleistungsrecht! In Deinem Fall sogar § 477 BGB mit einer Frist von einem Jahr!
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