
06.11.2006, 22:20
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Jul 2006 Ort: Hessen
Beiträge: 941
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| AW: Mängelhaftung beim Kauf "Gekauft wie besichtigt". Offene Mängel sind erkennbar.
Versteckte Mängel müssen dem Verkäufer nicht unbedingt bekannt sein. Kann man ihm jedoch nachweisen, dass er diese gekannt, aber dem Käufer nicht gesagt hat, kann er in die Haftung genommen werden.
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