Dies ist eine Diskussion zu Zwangsversteigerung und Wohnrecht innerhalb des Forums Bankrecht
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| angenommen, jemand ist durch Mietnomaden ganz arg in einen finanziellen Engpass geraten. z.B.: - drei Monate Rückstand bei Hauskredit. - Bank hat die Zwangsvollstreckung angedroht Der Wert des Dreifamilienhauses wäre durch die Verwüstungen der Mietnomaden natürlich arg gesunken. Somit wüden von den ~300,00TEUR Kredit maximal 170-190,00TEU über die Versteigerung erlöst. Hinzu würden noch ca. 35,00TEUR Vorfälligkeitsentschädigung kommen. Somit verblieben im positiven Fall mindestens ~150,00TEUR Restschuld. Zusätzlich wäre ein Haus, auf welchem z.B. Eltern (um die 70Jahre) ein erstrangiges Wohn- und Nutzungsrecht eingetragen hätten. Müssten die Eltern Gefahr laufen, ihren Wohnsitz zu verlieren? Könnte die Bank auch dieses Haus in die Zwangsversteigerung bringen? Falls ja,- was könnte man dagegen unternehmen? Vorab vielen Dank Ein angenehmes Wochenende gh |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Der Sinn, weshalb man sich ein Wohnrecht o.Ä. eintragen lässt, ist doch der, dass es für und gegen jeden gilt. Die Eltern hätten sich auch einmieten können- da kann man sie aber kündigen. So ist mit der Eintragung das Grundstück als solches belastet, das Recht steht im Grundbuch und besteht nichtnur zwischen den Vertragsparteien. Klar, belastete Grundstücke sind dann weniger wert... |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Hallo Brati, d.h., die Bank hätte keinerlei Optionen auch das Häusle mit Wohnrecht der "Eltern" zu versteigern? Oder könnte jemand das Haus ersteigern in der Gewissheit, dass es: - billig ist - irgendwann das Wohnrecht,-altersbedingt, hinfällig geworden ist? vielen dank gh |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Versteigern kann die Bank es natürlich. Nur wer wird sich ein Haus anschaffen, in dem wer wohnt, den man nicht raus bekommt. Die Eltern behalten in jedem Fall ihr Obdach. |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Ist es sicher, dass das Wohnrecht an erster Rangstelle eingetragen ist? Üblicherweise verlangen im Grundbuch eingetragene Gläubiger erste Rangstelle. |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Hallo, ja,- das grundbuch ist "sauber". Wohnrecht ist im ersten Rang. Es handelt sich um zwei Häuser. Also kann die Bank auch dieses Haus in die Zwangsversteigerung bringen? Der Erlös ist dann abhängig von der Lebenserwartung und der Risikobereitschaft des Ersteigerers? Angenommener Verkehrswert: 200,00TEUR Angenommene Lebenserwartung: 15 Jahre Angenommene Rendite: 4% Wertsteigerungen gleichen jährliche Investitionen aus. Somit wäre ein rechnerischer Zuschlag bei 110,00TEUR schon interessant? |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Nein. |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht das nein hört sich gut an, aber es steht so "alleine"! mit ohne kommentar bzw. §§ |
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| AW: Zwangsversteigerung und Wohnrecht Liebe(r) greenhorn (greyhorn), woher sollte die Bank das Recht zur ZV herleiten, wenn diese gar nicht im Grundbuch eingetragen ist? |
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