Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens? innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| A und B nahmen Kredit zusammen auf (eine Summe über einen Vertrag mit zwei Unterschriften!). A und B trennen sich. Sie waren nicht verheiratet. Da die vereinbarte Ratenhöhe nicht einging, kündigt die Bank die Geschäftsbeziehung zu beiden bzgl. Kreditvertrag. A vereinbart telefonisch weiterhin die Zahlung der hälftigen Raten, da mehr nicht drin ist! Jetzt erhält A die Zahlungsvereinbarung von der Bank und diese kommt ihm komisch vor: "... mit Ihrem Rückzahlungsvorschlag vom 08.04.2010 sind wir vorerst einverstanden. Zudem bitten wir um Vorlage aktueller Einkommensnachweise. Zahlungsvereinbarung zwischen der Bank - Gläugiber und A - Schuldner 1. Anerkannte Forderungen der Bank Der Schuldner erkennt an, der Bank aus dem Darlehenskonto ... zum 13.04.2010 einen Gesamtbetrag i. H. v. ... zzgl. Zinsen ab dem 14.04.2010 zu schulden. 2. Zahlung des Schuldners Der Schuldner verpflichtet sich, beginnend ab 04/10 jeweils spätestens zum 30. des Monats den Betrag von mind. ... an die Bank als regelmäßige Abschlagszahlung auf den in Ziffer 1. gen. Gesamtbetrag zzgl. Zinsen bis zu dessen endgültiger Tilgung zu zahlen. Jede Abschlagszahlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung der verbleibenden Gesamtforderung. Die Ratenhöhe wird im jährlichen Rhythmus neu verhandelt. Für die Dauer der vereinbarten regelmäßigen Zahlungen wird die Bank gegen den Schuldner keine gerichtlichen bzw. vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen einleiten. 3. Kündigungsrecht der Bank Leistet der Schuldner zwei aufeinanderfolgende Zahlungen gem. ZIffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann die Bank diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. 4. Ergänzende Geltung von Vorschriften Ergänzend gelten die AGB der Bank. 5. Verjährung Der Schuldern verzichtet auf die Einrede der Verjährung der Forderungen der Bank bis zum 31.12.2010." Hierzu hat A folgende Fragen bzw. Anmerkungen: 1.) Was bedeutet denn "vorerst einverstanden"? 2.) Darf die Bank von A aktuelle Einkommensnachweise verlangen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, worauf kann sich A berufen? 3.) Wo bleibt in dieser Zahlungsvereinbarung B? D. h., warum wird B nicht irgendwie miteinbezogen? Die in Ziffer 1. genannte Gesamtsumme ist die komplette Restsumme, die noch offen ist und A und B zusammen schulden! Aber in dieser Zahlungsvereinbarung ist dann A der alleinige Schuldner!? 4.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreibt, bedeutet das, dass B fein raus ist? 5.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreiben sollte, wie lange hat er ein Widerrufsrecht? 6.) Im Telefonat zwischen A und der Abteilung bzgl. Kreditabwicklung von der Bank war die Rede von 110 und nicht von "vorerst" und "mind." A möchte dies natürlich ändern (lassen)! 7.) Auch von einer jährlichen Neuverhandlung der Ratenhöhe war keine Rede in dem Telefonat. 8.) Hat die Bank wirklich fristloses Kündigungsrecht wie unter Ziffer 3. beschrieben? 9.) Wenn A jetzt die vereinbarte Rate bezahlt, ist das eine Zustimmung von A zu dieser Zahlungsvereinbarung? Bitte um eure Antworten. Vielen Dank. Gruß MM PS: http://www.juraforum.de/forum/t316104/s.html http://www.juraforum.de/forum/t316218/s.html http://www.juraforum.de/forum/t316216/s.html |
| |||
| AW: Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens? das ist ein Schuldanerkenntnis, was die Durchsetzbarkeit vereinfach. Wenn er das unterzeichnet, hat er kein Widerrufsrecht, B ist nicht fein raus, da auch B als Gesamtschuldner haftet. Indes wird sich die Bank eher an A halten weil sie ja gegen A das Schuldanerkenntnis einfacher gerichtlich durchsetzen kann. A kann bei B Regress in Höhe des jeweiligen Anteils des B an der Gesamtschuld nehmen. Er kann gegen aufgelaufende ZInsen sich nicht auf Verjährung berufen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| ||||||
| AW: Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens? Öhm, wie oft möchtest du denn das Thema noch posten Vielleicht wäre in diesem Fall der Weg zum Anwalt eher angebracht.....Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vereinbarung zw. Bank und Privat rechtens? | Bankrecht | 13.10.2008 19:04 |
| Widerruf einer außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 08.12.2007 21:32 |
| Ist das rechtens was meine Bank macht ? | Bankrecht | 11.07.2005 21:25 |
| Schufa trotz Zahlungsvereinbarung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 28.05.2005 21:25 |
| Willkürliche Buchungen von Geschäfts- auf Privatkonten seitens der Bank | Bankrecht | 19.05.2005 16:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios