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Zahlung zurück fordern?

Dies ist eine Diskussion zu Zahlung zurück fordern? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 18:59
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Zahlung zurück fordern?

Angenommen eine Schülerin hat ein Konto bei einer beliebigen Bank.

Die Monatlichen Gebühren belaufen sich auf 4,50euro die sie seit ihrem 22 Geburtstag zahlen muss.

Monate danach lässt sie sich beim online Banking freischalten, somit entfallen die Gebühren. So wurde es von der Mitarbeiterin erklärt und dies war auch der Grund warum sich das Mädchen überhaupt darauf einliess.

Trotzdem werden seit weiteren 3 Monaten immer wieder diese 4,50euro abgebucht.

Sie liesst einige Zeilen auf der Website der Bank und findet zudem heraus das sie, weil sie Schülerin ist, die 4,50euro gar nicht hätte zahlen müssen.

Kann sie bei der Bank nun fordern das ihr das Geld was sie zu unrecht gezahlt hat wieder bekommt oder kann sie lediglich die Zahlungen in zukunft einfrieren lassen?

Und wie sieht es mit den 3 Moanten aus in denen sie wegen des Online Banking keine gebühren hätte zahlen müssen? Kann sie für diese drei monate ihr geld zurück verlangen?


Danke schonmal!
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Alt 30.06.2010, 07:03
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AW: Zahlung zurück fordern?

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Die Monatlichen Gebühren belaufen sich auf 4,50euro die sie seit ihrem 22 Geburtstag zahlen muss.
...sicher nach AGB

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Monate danach lässt sie sich beim online Banking freischalten, somit entfallen die Gebühren.
.. das wäre eine sehr ungewöhnliche regelung

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
So wurde es von der Mitarbeiterin erklärt und dies war auch der Grund warum sich das Mädchen überhaupt darauf einliess.
..gibt es ein beratungsprotokoll oder zeugen ?

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Trotzdem werden seit weiteren 3 Monaten immer wieder diese 4,50euro abgebucht.
.. gebühren werden bei banken in der regel abgebucht

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Sie liesst einige Zeilen auf der Website der Bank und findet zudem heraus das sie, weil sie Schülerin ist, die 4,50euro gar nicht hätte zahlen müssen.
.. der bank kann mit sicherheit kein vorwurf gemacht werden, wenn die kunden die AGB nicht rechtzeitig lesen und es versäumen, geeignete dokumente vorzulegen, die das schülerdasein belegen - und natürlich antrag auf gebührenbefreiung stellen


Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Kann sie bei der Bank nun fordern das ihr das Geld was sie zu unrecht gezahlt hat wieder bekommt oder kann sie lediglich die Zahlungen in zukunft einfrieren lassen?

Und wie sieht es mit den 3 Moanten aus in denen sie wegen des Online Banking keine gebühren hätte zahlen müssen? Kann sie für diese drei monate ihr geld zurück verlangen?
.. die schülerin sollte sich in höflichkeit und demut üben und der bank einen schülerausweis vorlegen und um gebührenbefreiung bitten.
das ist auch eine gute gelegenheit, die bitte zu äußern, ob die bank nicht aus kulanz die bereits erhobenen gebühren erstatten könnte
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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