Dies ist eine Diskussion zu Wer haftet? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Das ganze ist so geregelt, dass ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet ist. Zwischenzeitlich habe ich mich bei einem Rechtsanwalt erkundigt, ob ich selbst auch Unterhaltszahlungen verlangen kann, da mir das Geld einfach nicht zum Leben reicht. Der RA hat meinem Mann dann diverse Geldforderungen gestellt, womit mein Mann natürlich nicht einverstanden ist. Da ich nun kein Geld mehr hatte und er für mich ja keinen Unterhalt zahlt, habe ich von seinem Girokonto 200 Euro am Bankschalter (nicht am Geldautomaten) abgehoben. Ich muss dazu sagen, dass ich früher die Geldsachen immer selbst geregelt hatte, mein Mann hat sich nicht viel darum gekümmert. Auf der Bank kannte man mich mittlerweile auch schon. Ein paar Tage später nun bekam ich einen Brief von dieser Bank, in dem stand, ich habe unberechtigter Weise Geld abgehoben und ich solle doch kulanter Weise die 200 Euro zurückzahlen. Ich fand dann heraus dass mich mein Mann bei der Bank sperren ließ. 1. Von dieser Sperrung wusste ich gar nichts. 2. Der Mitarbeiter dieser Bank hätte doch sehen müssen, dass er mir kein Geld auszahlen darf, hat es aber trotzdem getan. Nun meine Frage: Wer haftet nun dafür? Ich bin eigentlich nicht bereit die 200 Euro zurückzuzahlen, weil es ja schließlich nicht mein Fehler war und 200 Euro könnte ich auch gar nicht auf einmal zurückzahlen. Hätte der Mitarbeiter nachgeschaut, hätte er ja gesehen, dass er mir nichts auszahlen darf. Also ist er dafür haftbar??? Was soll ich nun machen? |
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| AW: Wer haftet? Bitte beachten Sie die Forenregeln!
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wer haftet? Oh, darauf habe ich jetzt gar nicht geachtet. Muss ich die Frage nochmals anders formulieren, damit sie jemand beantworten kann? |
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| AW: Wer haftet? Ja, alle Sätze mit "ich" verstossen gegen die Forenregeln.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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