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Wer "erwirbt" eine Hypothek?

Dies ist eine Diskussion zu Wer "erwirbt" eine Hypothek? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 19:20
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Wer "erwirbt" eine Hypothek?

Hallo,

ich habe keine konkrete Fallfrage, sondern vielmehr eine Verständnisfrage bzgl. von Hypotheken.

Hypotheken können rechtsgeschäftlich erst- oder zweit"erworben" werden. Für mich stellt sich aber die ganze Zeit die Frage. Wer ERWIRBT überhaupt die Hypothek? Der Gläubiger oder der Schuldner? Oder eher beide? Ich tendiere zu Letzterem.

Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden.

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
Alfred
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 19:32
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AW: Wer "erwirbt" eine Hypothek?

Wieso denn beide?
Es erwirbt der Gläubiger der akzessorischen Fordeurng die Hypothek und wird dann als Berechtigter im Grundbuch eingetragen. Er kann bei Fordeurngsfälligkeit dann die Zwangsvollstreckung aus der Hypothek betreiben.

Bei Tilgung der Forderung geht die Hypothek auf den dann ehemaligen Schuldner über und wird zu einer Eigentümerhypothek. Das Grundbuch ist dann zu berichtigen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 22:41
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AW: Wer "erwirbt" eine Hypothek?

Vielen lieben Dank!

Deine Erläuterung ist irgendwo auch logisch...
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  #4 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 05:57
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AW: Wer "erwirbt" eine Hypothek?

... oder es gibt eine Briefgrundschuld, die an einen beliebigen Kreditgeber (Gläubiger) als Sicherheit weitergereicht werden kann.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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