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Was tun bei Kontopfändung?

Dies ist eine Diskussion zu Was tun bei Kontopfändung? innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 31.05.2010, 17:21
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Was tun bei Kontopfändung?

Hallo Leute

Angenommen, ein Mann; nennen wir ihn Hartmut; geht bei
einer Leihfirma arbeiten und verdient so 1000-1200 Euro
Netto monatlich.

Nun hat er einen Bruder, der gegen ihn irgendwann mal
geklagt und gewonnen hat. Da der Bruder sich auf
Armenrecht(?) bezog, musste Hartmut für die Kosten des
Anwaltes aufkommen, sagen wir rund 700 Euro.

Hartmut wusste davon und da er sein Haus bereits verkauft
hat und im Juli 2010 sein Geld erwartet, hat er damit
gerechnet, die 700 Euro dann an den Anwalt zu zahlen.

Nun hat er, als er Geld abholen wollte sich gewundert, warum
die Karte einbezogen wurde. An der Kasse sagte man ihm,
dass sein Konto halt aufgrund der Schulden beim Anwalt seines
Bruders gepfändet wurde.

Inwieweit kann Hartmut jetzt was tun, um an sein Geld zu
kommen? Natürlich braucht er so schnell wie möglich, am
besten sofort sein Geld, da er ja noch laufende Kosten
zu decken hat und vor allem auch leben muss.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 17:28
V.I.P.
 
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AW: Was tun bei Kontopfändung?

Zitat:
Zitat von Shadow315
Hartmut wusste davon und da er sein Haus bereits verkauft
hat und im Juli 2010 sein Geld erwartet, hat er damit
gerechnet, die 700 Euro dann an den Anwalt zu zahlen.
Und hat Hartmut das auch dem Anwalt gesagt Ansonsten ist doch klar, dass irgendwann eine Pfändung ins Haus flattert.

Zitat:
Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.
Hier gehts weiter: http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung
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